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Beiträge sparen

Elterneigenschaft: So bekommst du den Nachweis und sparst bei der Pflegeversicherung

Elterneigenschaft: Frau und Mann mit Sparschwein
© Getty Images/Ivan-balvan

Gesetzlich Krankenversicherte zahlen für die Pflegeversicherung einen allgemeinen Beitragssatz von 3,05 % ihres Bruttoeinkommens. Kinderlose müssen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zusätzlich einen Beitragszuschlag zahlen. Aus diesem Grund lohnt es sich für Eltern finanziell, den Nachweis einer sogenannten Elterneigenschaft vorzulegen. Was ihr hierfür beachten müsst und welche Vorteile die Elterneigenschaft noch für euch bietet.

Was bedeutet Elterneigenschaft?

Kinderlose müssen laut dem Bundesgesundheitsministerium ab dem vollendeten 23. Lebensjahr seit 2005 einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen als Eltern. So beträgt der Beitragssatz für Eltern 3,05 % des Bruttolohns (Stand: März 2023), wohingegen für Beitragszahler ohne Kinder ein Beitragszuschlag von 0,35 % auf insgesamt 3,4 % fällig wird. Bis auf den Zuschlag wird der Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer entrichtet.

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Sobald euer kleines Wunder das Licht der Welt erblickt, habt ihr Anspruch auf den eben erwähnten Beitragsnachlass von 0,35 %. Vorausgesetzt, ihr weist eure Elterneigenschaft einmal formlos nach und belegt damit, dass ihr Mutter oder Vater eines Kindes seid. Einmalig nachgewiesen, bleibt die Elterneigenschaft lebenslang bestehen und sorgt sowohl für steuerliche als auch versicherungstechnische Vorteile für Eltern – unabhängig von der Anzahl der Kinder oder dem Alter. Dabei sind beide Elternteile von dem Beitragszuschlag befreit.

Bitte beachten: Seit dem 1. Juli 2023 ist der gesetzliche Beitragssatz für die Pflegeversicherung auf 3,4 % bzw. für Kinderlose auf 4 % erhöht wurden.

Gilt die Elterneigenschaft nur für leibliche Eltern?

Nein, keineswegs. Nicht nur leibliche Eltern haben einen Anspruch auf einen Beitragsnachlass, auch für Adoptiv-, Stief- sowie Pflegeeltern entfällt der Beitragszuschuss für die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen.

Wie auch adoptierte Kinder dürfen Stiefkinder zum Zeitpunkt der Adoption bzw. Hochzeit die Altersgrenze der Familienversicherung jedoch nicht überschreiten und sie müssen dauerhaft im gleichen Haushalt wie die Adoptiveltern bzw. das Stiefelternteil leben. Pflegekinder müssen ebenfalls für eine längere Dauer bei euch wohnen und nicht nur hin und wieder bei euch übernachten.

Welche Nachweise braucht man für die Elterneigenschaft?

Der Nachweis zur Elterneigenschaft ist unkompliziert und schnell erbracht: Angestellte Eltern beantragen im Regelfall nicht nur Mutterschutz sowie Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber, sondern reichen auch den Nachweis auf Elterneigenschaft bei ihrem Unternehmen ein. Alternativ kann der Nachweis auch direkt beim Ren­ten­ver­si­che­rungsträger oder bei der Zahlstelle für Versorgungsbezüge eingereicht werden.

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Sofern ihr selbstständig oder als Freiberufler*in tätig und somit freiwillig gesetzlich versichert seid, lasst ihr den Nachweis auf Elterneigenschaft direkt der Pflegekasse zukommen. Als Nachweis für leibliche Kinder dienen unter anderem:

  • Geburtsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Auszug aus Familienbuch bzw. Geburtenregister
  • Kontoauszug mit Einzahlungen des Kindergeldes
  • Kindergeldbescheinigung der Familienkasse
  • Nachweis über den Bezug von Mutterschaftsgeld
  • Elterngeldbescheid
  • Vaterschaftsanerkennungsurkunde bzw. Vaterschaftsfeststellungsurkunde

Bei Adoptivkindern hingegen muss eine Adoptionsurkunde und bei Stiefkindern eine Heiratsurkunde bzw. ein Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft in Kombination mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes eingereicht werden.

Um eine Pflegeelternschaft zu bestätigen, wird ein Nachweis vom zuständigen Jugendamt über die Vollzeitpflege benötigt sowie ebenfalls eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, die zeigt, dass das Pflegekind im Haushalt der Pflegeeltern wohnt.

Gut zu wissen: Zum Nachweis der Elterneigenschaft ist eine Kopie des jeweiligen Dokuments ausreichend. Klare Regelungen sowie einen speziellen Vordruck oder ein Formular gibt es hierfür nicht.

Tipp: Damit ihr ab der Geburt eures Kindes vom Beitragsnachlass der Pflegeversicherung profitiert, solltet ihr den Nachweis so schnell wie möglich – spätestens jedoch drei Monate nachdem euer Kind geboren wurde – einreichen. Ansonsten tritt der Nachlass erst im Folgemonat nach der Abgabe in Kraft und bis dato muss der volle Beitragssatz gezahlt werden.

Auf was wirkt sich die Elterneigenschaft noch vorteilhaft aus?

Wie ihr mittlerweile bereits wisst, hat die Elterneigenschaft einen großen Vorteil in Bezug auf die Beitragshöhe der Pflegeversicherung. So soll unter anderem die Betreuung und Erziehung der Kinder finanziell honoriert werden. Weitere positive Aspekte sind, dass eure Kinder im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert sind und ihr mit eurer Elterneigenschaft Kindererziehungszeit beantragen könnt.

Ihr wollt zusätzlich zur Elterneigenschaft etwas Geld zur Seite legen? Das folgende Video zeigt, wie ihr im Alltag sparen könnt!

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Quellen: haufe.de, bundesgesundheitsministerium.de, finanztip.de

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