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Konjunkturpaket

Häufige Fragen: So profitieren Eltern vom Corona-Kinderbonus

Corona-Kinderbonus

Das Corona-Konjunkturpaket ist in aller Munde. Viele Stunde saß die Regierung in Berlin zusammen. Jetzt war es endlich soweit und das Milliarden schwere Paket ist geschnürt. Auch Familien wurden bedacht: Jede Familie soll für jedes kindergeldberechtigte Kind 300 Euro Kinderbonus erhalten. Grund für Luftsprünge?

"An unserer Situation ändert sich dennoch nichts!"

Unsere Redakteurin Andrea hat während des Corona-Lockdowns mehrmals ihren und unseren Unmut in ihren Kolumnen zum Ausdruck gebracht. Auch zum Corona-Kinderbonus hat sie eine klare Meinung.

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Andrea ist ganz und gar nicht überzeugt: "300€ sind viel Geld, ja. Aber sie sind ein Schlag ins Gesicht für uns Eltern. An der Situation in vielen Familien ändert sich nichts, wir sind weiter auf uns allein gestellt. Für mich ist das ein kleines Pflaster, eine Geste, dass wir ja in dem Konjunkturpaket irgendwie auch bedacht wurden."

Wir sollen jetzt schön ruhig sein, weil wir ja was bekommen haben. Aber was sind 300€ pro Kind, wenn die Autolobby erreicht, dass es tausende Euros für den Neukauf eines Autos gibt?

Andrea Zschocher von familie.de

Wir hatten einige Fragezeichen im Gesicht, als über den Corona-Kinderbonus berichtet wurde:

#1 Was ist der Corona-Kinderbonus und wer bekommt ihn?

Der Corona-Kinderbonus wurde am 4.6.2020 im Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen. Eltern, die ein kindergeldberechtigtes Kind haben, erhalten einmalig 300 Euro.

Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern für ein minderjähriges Kind zwischen der Geburt und dem 18. Lebensjahr. Befindet sich das volljährige Kind noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung, verlängert sich der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr.

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Kindergeld gibt es auch, wenn das Kind ein Praktikum mit fachlichem Bezug absolviert oder den Freiwilligendienst ausübt. Ist das Kind jünger das 21 Jahre und arbeitssuchend gemeldet, besteht ebenfalls Anspruch auf das Kindergeld.

#2 Wie wirkt sich das Einkommen der Eltern aus?

Besserverdienende Elternpaare (ab ca. 65.000 Euro Jahreseinkommen nach Abzug aller sonstigen steuerlichen Abzugsbeträge) erhalten vom Finanzamt in ihrer Steuererklärung ggf. den Kinderfreibetrag (abzüglich des Kindergeldes) gut geschrieben. Ergibt sich keine Differenz, bleibt es beim bereits gezahlten Kindergeld und das Kind hat steuerlich keinen weiteren Einfluss. Und Gleiches geschieht wohl auch mit dem Corona-Kinderbonus.

Ab ca. einem gemeinsamen Einkommen von 82.000 Euro im Jahr überwiegt der Vorteil des Steuerfreibetrags so sehr, dass diese Eltern nichts mehr vom Kinderbonus haben werden. Davon geht zumindest die Wirtschaftswoche aus.

Exkurs: Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Hierzu ein kleines Rechenbeispiel: Nehmen wir an, ein Elternpaar verdient zusammen 40.000 Euro im Jahr. Nun berechnet das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung, ob die Eltern mit oder ohne den Kinderfreibetrag besser da stehen.

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Ohne Kinderfreibetrag zahlen die Eltern ca. 6.372 Euro Steuern. Nehmen wir nun den Kinderfreibetrag hinzu, wird dieser erst einmal von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Damit schrumpft das zu versteuernde Einkommen auf 32.188 Euro. Damit fallen nur noch 4.254 Euro Steuern an.

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Die Differenz, die ihr mit bzw. ohne Kinderfreibetrag zahlen müsstet, liegt bei 2.118 Euro. Das würdet ihr also mit dem Kinderfreibetrag sparen. Nun habt ihr aber bereits für euer Kind im vergangenen Jahr 2.448 Euro Kindergeld erhalten. Hier habt also bereits mehr vom Staat als Steuererleichterung erhalten. Demnach macht der Kinderfreibetrag für euch keinen Sinn und ihr profitiert damit auch zu 100 % vom Corona-Kinderbonus.

#3 Wie und wann wird der Corona-Kinderbonus ausgezahlt?

Der Corona-Kinderbonus wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) geht momentan davon aus, dass er in drei Raten à 100 Euro überwiesen wird.

Muss man den Corona-Kinderbonus beantragen? Nein. Sofern ihr also bereits Kindergeld bezieht, müsst ihr nichts beantragen. Das Geld kommt automatisch auf das Konto des Kindergeldempfängers.

#4 Mein Kind ist bereits (über) 18: Bekommen wir den Kinderbonus noch?

Ja, sofern es kindergeldberechtigt ist. Hierfür muss das Kind jünger als 25 Jahre sein und sich in der Schul- bzw. Berufsausbildung befinden. Auch ein berufsbildendes Praktikum oder der Bundesfreiwilligendienst bildet eine Anspruchsgrundlage.

#5 Mein Kind verdient sein eigenes Geld: Wie sieht es dann mit den Corona-Kinderbonus aus?

Es kommt darauf an: Ist das Kind jünger als 25 und macht eine Ausbildung und erhält hierfür Geld, besteht Anspruch auf das Kindergeld und somit auch auf den Kinderbonus. Genauso auch, wenn das Kind zusätzlich noch einen Minijob hat.

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#6 Ich erhalte eine Grundsicherung (z. B. Hartz IV): Wird der Kinderbonus darauf angerechnet?

Nein, der Corona-Kinderbonus wird auf keine Grundsicherung angerechnet.

#7 Muss der Corona-Kinderbonus versteuert werden?

Es kommt darauf an. Sofern die Eltern nicht mehr als ca. 65.000 Euro Bruttojahreseinkommen verdienen, muss nichts versteuert werden und der Corona-Kinderbonus kommt bei euch an. Verdient ihr mehr, sieht es anders aus, aber dazu bitte die nächste Antwort lesen.

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#8 Bei mir kommt der Steuerfreibetrag zum Tragen: Habe ich was vom Kinderbonus?

Verdienen Eltern mehr als 65.000 Euro im Jahr, überwiegt unter Umständen der Vorteil des Kinderfreibetrags. Mit diesem wird der Kinderbonus verrechnet, wie das Kindergeld eben auch. Somit haben Besserverdienende weniger bzw. nichts vom Kinderbonus.

#9 Ich bin Alleinerziehende/r: Erhalte ich auch den Kinderbonus?

Selbstverständlich, sofern ihr für das Kind auch Kindergeld erhaltet. Ihr profitiert aber noch von einer weiteren Änderung durch das Konjunkturpaket. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von 1900 Euro auf 4000 Euro angehoben.

#10 Wird der Kinderbonus auf den Unterhalt angerechnet?

Ja, der Kinderbonus wird auf den Unterhalt angerechnet. Der unterhaltzahlende Elternteil (Barpflichtige) darf die Hälfte des Betrages einbehalten. Zulässig ist diese Verrechnung aber nur, wenn der Unterhaltszahlende Mindestunterhalt leistet oder sich hälftig um die Kinderbetreuung kümmert.

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#11 Wird der Kinderbonus auf den Unterhaltvorschuss angerechnet?

Nein. Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss erhalten, bekommen die kompletten 300 €.

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Quellen: WirtschaftsWoche zum Corona-Kinderbonus, Lohnsteuerhilfeverein zum Kinderfreibetrag

Sarah Plück

Nicht nur Andrea ärgert sich

"Ja, ist ganz nett." lautet mein Fazit. Aber so richtig wird mir nicht klar, was das nun soll. Mit 300 Euro lassen sich die letzten Wochen nun auch nicht kitten. Klar, keiner kann was dafür, aber Familien sind häufig hinten über gefallen und tun es noch immer. Das war also ein kläglicher Versuch zu zeigen, dass an uns gedacht wird. Ich glaube, vielen Familien wäre mit offenen Betreuungseinrichtungen und regelmäßigem Schulbetrieb mehr geholfen, als 300 Euro.

Sarah Plück

Bildquelle: Gettyimages/martinedoucet