Familien können in Deutschland eine große Zahl verschiedenster Leistungen erhalten. Doch nicht alle diese Leistungen kommen genau da an, wo sie gebraucht werden: Die bürokratischen Hürden und Strukturen machen es Eltern nicht leicht, kurzfristig an finanzielle Hilfe zu kommen. Das will die Bundesregierung mit der Kindergrundsicherung ändern.
Die Kinderarmut hat sich in der Krise weiter verschärft, die Schere geht noch stärker auseinander. Das raubt Lebenschancen und ist schlichtweg nicht fair. Die Kinder können nichts dafür. Die Kindergrundsicherung kann hier ein wirklicher Paradigmenwechsel sein. Sie ist das wichtigste sozialpolitische Vorhaben dieser Bundesregierung. Hierfür wollen wir einen Kindergrundsicherungscheck einführen. Familien, deren Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet, sollen über die Finanzbehörden gezielt angesprochen werden.
Lisa Paus, Bundesfamilienministerin
Diese finanziellen Hilfen können Eltern aktuell beantragen
Man kann nicht sagen, es gäbe keine Hilfen für Eltern in Deutschland. Doch es ist ein gewisser bürokratischer Aufwand nötig und man muss wissen, wo man welche Leistungen beantragen muss. Aktuell erhält niemand unkompliziert diese Hilfen und die Behörden sind voneinander abgegrenzt. Teilweise werden manche Leistungen miteinander verrechnet bzw. man kann nicht alle parallel erhalten. Das kann Eltern schonmal hilflos zurücklassen.
Hier nochmal ein Überblick, welche Vielzahl an verschiedensten Finanzhilfen Familien für Kinder aktuell beantragen können (ob sie anspruchsberechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt). Verlinkt sind jeweils Beiträge, wo ihr mehr Details zu den Leistungen findet:
- Kindergeld: Eltern erhalten für jedes in Deutschland geborene und lebende Kind aktuell 250 € Kindergeld.
- Bürgergeld für Kinder: Die bisherigen Hartz-IV-Leistungen für Kinder sind auch im Bürgergeld enthalten. Leider wird das Bürgergeld komplett mit dem Kindergeld verrechnet. Der Bürgergeld-Regelsatz für Kinder wurde ab 1. Januar jedoch erhöht.
- Kinderzuschlag: Für Eltern mit weniger Einkommen gibt es noch die Möglichkeit, Kinderzuschlag zu beantragen. "Weniger" ist natürlich auch konkret definiert. Ihr könnt bei der Arbeitsagentur prüfen, ob euch je nach eurem Haushaltseinkommen Kinderzuschlag zusteht. Wenn ihr Bürgergeld oder Sozialhilfe erhaltet, bekommt ihr keinen Kinderzuschlag.
- Teile des Bildungs- und Teilhabepakets: Wer Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhält, kann unter bestimmten Bedingungen auch Geld- und Sachleistungen aus dem Bildungspaket erhalten. Das können Kosten für Nachhilfe, Zuschüsse für Sportvereine oder Musikinstrument o.ä. sein. Diese könnt ihr bei verschiedensten Leistungsstellen beantragen, je nachdem, wo ihr wohnt und welche Leistungen ihr noch erhaltet.
Eltern, die ein Baby erwarten, können natürlich noch weitere Leistungen beantragen: Hier gibt es Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Schwangere mit sogenanntem "kleinen Einkommen" können außerdem finanzielle Hilfe der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.
Was sich mit der Kindergrundsicherung ändern soll
Dieser obige Flickenteppich sorgt leider dafür, dass das Geld eben doch wieder nicht bei den Kindern landet. Entweder wird es mit anderen Leistungen verrechnet oder aus bestimmten Gründen ist man nicht anspruchsberechtigt. Einfach ist das bisherige Leistungssystem jedenfalls nicht durchschaubar und wird von vielen sozialen Verbänden seit Jahren kritisiert. Jetzt soll sich mit der geplanten Kindergrundsicherung einiges verändern, aber auch verbessern? Das ist der aktuelle Stand des Vorhabens der Familienministerin:
Was ist die Kindergrundsicherung?
Statt den bisherigen genannten soll die Kindergrundsicherung nur noch aus zwei Komponenten bestehen: Einem festen Geldbetrag, den jedes Kind in gleicher Höhe erhält und einem zusätzlichen Beitrag, der vom Einkommen der Eltern abhängig ist.
In einem Neustart der Familienförderung wollen wir bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs‐ und Teilhabepakets, sowie den Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln. Diese Leistung soll ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihr neu zu definierendes soziokulturelles Existenzminimum sichern.
Wann kommt die Kindergrundsicherung?
Geplant ist die Einführung der neuen Leistung frühestens ab Januar 2025. Bis dahin muss es erstmal einen einheitlichen Gesetzesentwurf geben, der dann auch noch im Bundestag beschlossen werden muss. Dieser soll laut Lisa Paus im Sommer 2023 vorgelegt werden.
Wie hoch wird die finanzielle Hilfe sein?
Konkrete Zahlen gibt es noch nicht, weil es noch keinen Gesetzesentwurf dazu gibt.
"Wir planen einen Garantiebetrag, der sich an der Höhe des aktuellen Kindergeldes orientiert, also mindestens 250 Euro. Außerdem soll es einen einkommensabhängigen Zusatzbetrag geben. Die Interministerielle Arbeitsgruppe, an der sieben Ressorts beteiligt sind, startet jetzt mit den genauen Berechnungen. Deswegen können wir heute seriös über Zahlen noch gar nichts sagen..
Lisa Paus, Tagesschau, 30.1.2023
Wer wird die Leistung bekommen?
Das Geld soll ähnlich wie das Kindergeld für alle Kinder mit Wohnsitz in Deutschland von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt werden. Kinder in Ausbildung sollen es bis zum 25. Geburtstag und Studierende bis zum 27. Lebensjahr erhalten.
Wie beantrage ich die Kindergrundsicherung?
Geplant ist ein digitales Kindergrundsicherungsportal, bei dem man die Leistung beantragen kann. Beide Beträge sollen darüber dann beantragt werden können.
Sobald sich neuere Informationen ergeben, werden wir euch auf dem Laufenden halten. Bis dahin könnt ihr nochmal in den verlinkten Artikeln nachlesen.
Quellen: Deutschlandfunkkultur, Interview Lisa Paus, Einfach-Elterngeld, Familienportal.de
Urlaub machen und verreisen gehört für viele Familien mittlerweile zum Luxus, weil die Kosten für Fernreisen, Flüge, Übernachtungen und Co. so teuer geworden sind. Wir haben hier ein paar Tipps, wie ihr mit euren Kindern relativ günstig verreisen könnt:
Bildquelle: Getty Images/Geber86
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