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Los, Fachkräfte!

Meister-Bafög: Das sind die Voraussetzungen für die Förderung

Meister-Bafög

Betriebswirt*in, Techniker*in, Handwerksmeister*in, staatlich geprüfte/r Erzieher*in, Industriemeister*in oder Wirtschaftsfachwirt*in: Auf eurem Weg zur Fachkraft könnt ihr zur finanziellen Unterstützung Meister-Bafög in Anspruch nehmen. Wir informieren euch unter anderem über die Voraussetzungen, für wen die Förderung in Frage kommt und wo ihr diese beantragen könnt.

Was ist Meister-Bafög?

Anders als herkömmliches Bafög richtet sich die staatliche Förderung nicht an Schüler*innen, Berufsauszubildende oder Studierende in der Erstausbildung, sondern an bereits ausgebildete Fachkräfte oder Fachkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung.

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Vorrangige Ziele sind unter anderem die Förderung von Fort- und Weiterbildungen sowie Existenzgründungen. Langfristig sollen selbstständige Unternehmer neue Arbeitsplätze sowie Ausbildungsplätze schaffen, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Gleichzeitig ist das Aufstiegsbafög – wie das Meister-Bafög mittlerweile offiziell heißt – zur Unterstützung der Lebenshaltungskosten und zum Kompensieren von Verdienstausfällen während der Fortbildung gedacht.

Zu den förderungsfähigen Fortbildungsabschlüssen gehören unter anderem:

  • Erzieher*in
  • Bäckermeister*in
  • Fachkrankenpfleger*in
  • Industriemeister*in
  • Maschinenbautechniker*in
  • Industriemeister*in
  • Wirtschaftsfachwirt*in
  • Maschinenbautechniker*in
  • Controller*in
  • Finanzbuchhalter*in
  • Steuerfachwirt*in
  • und viele weitere

Gut zu wissen: Das Meister-Bafög ist im Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) geregelt und wird gemeinsam vom Bund sowie den Ländern finanziert.

Wer kann Meister-Bafög beantragen?

Seit 2020 gilt das Meister-Bafög generell für die mehr als 700 Fortbildungsberufe, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankert sind. Ausbildungen an nicht anerkannten Ausbildungsstätten sind hingegen nicht förderungswürdig.

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Seid ihr zum Beispiel im Handwerks- bzw. Industriebereich oder in der Pflege tätig und wollt euch zum/zur Industrie- bzw. Handwerksmeister*in oder Fachkrankenpfleger*in fortbilden lassen, kommt das Meister-Bafög in Frage.

Ein Anspruch auf Meister-Bafög besteht zudem für Studierte mit Bachelorabschluss sowie für Abiturienten und Abiturientinnen ohne Erstausbildungsabschluss und Studienabbrecher*innen, sofern die Voraussetzungen für eine entsprechende Prüfungsordnung erfüllt werden.

Ausländische Bürger*innen können unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls Meister-Bafög beantragen :

  • Wohnsitz in Deutschland
  • dauerhafte Arbeitserlaubnis
  • seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland
  • erwerbstätiger Beruf bzw. Berufsausbildung

Bitte beachten: Studierende können alternativ Studienkredit oder Bildungskredit in Anspruch nehmen.

Welche Voraussetzungen für Aufstiegsbafög?

Das Meister-Bafög ist völlig unabhängig vom Alter und kann sowohl am Anfang als auch gegen Ende des Berufslebens beantragt werden. So will der Staat gewährleisten, dass sich jede oder jeder eine Weiterbildung leisten und sich gegebenenfalls selbstständig machen kann.

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Grundvoraussetzung ist jedoch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Alternativ ist auch eine mehrjährige Berufspraxis mit einer vergleichbaren Qualifizierung förderungswürdig – sofern die angestrebte Fortbildung fachlich dazu passt.

Wie der Name Aufstiegsbafög schon beinhaltet, muss der angestrebte Abschluss zudem höher sein als der bisherige Berufsabschluss und niveaumäßig über einem Gehilfen-, Gesellen-, Facharbeiter- oder Berufsschulabschluss liegen.

Eine weitere Voraussetzung stellt die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme dar: So müssen in Voll- bzw. Teilzeit absolvierte Weiterbildungen insgesamt 400 Unterrichtsstunden betragen und dürfen nicht länger als drei (Vollzeit) bzw. vier Jahre (Teilzeit) dauern.

Die Weiterbildung in Vollzeit muss dabei an vier Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden erfolgen, wohingegen bei einer Teilzeit-Fortbildung monatlich 18 Unterrichtsstunden erforderlich sind. Ob die Fortbildung in der Schule, außerschulisch, im Fern-Unterricht oder als medien-gestützter Lehrgang stattfindet, spielt bei der Förderung übrigens keine Rolle.

Bitte beachten: Habt ihr beispielsweise ein Staatsexamen oder einen Masterabschluss in der Tasche, ist eine Förderung eher unwahrscheinlich.

Wo wird Meister-Bafög beantragt?

Ihr müsst das Meister-Bafög entweder online oder schriftlich und direkt bei eurem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Bafög-Amt) beantragen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt hierzu eine praktische Postleitzahlensuche sowie alle nötigen Antragsformulare zur Verfügung.

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Tipp: Alternativ könnt ihr euch unter der kostenfreien Infohotline 0800 / 622 36 34 persönlich beraten lassen.

Margit Huber

Frühzeitig lohnt sich

Am besten beantragt ihr euer Meister-Bafög mindestens drei Monate vor dem Beginn eurer Weiterbildung. So bleibt dem Amt ausreichend Zeit zur Bearbeitung eurer Unterlagen und ihr erhaltet die Förderung rechtzeitig. Eine rückwirkende Zahlung ist in der Regel nicht möglich.

Margit Huber

Wie hoch ist die Förderung?

Finanziert wird das Meister-Bafög zu 50 % aus Zuschüssen und zu 50 % durch ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wie hoch die Förderung ausfällt, ist in erster Linie von eurer individuellen Lebenssituation abhängig.

So beträgt die Grundförderung, die vollständig bezuschusst wird und abhängig vom Einkommen sowie Vermögen ist, seit 2022 laut Bundesministerium für Bildung und Forschung für Alleinstehende und bei einer Vollzeitmaßnahme maximal 963 € im Monat (Stand: Oktober 2022).

Des Weiteren gibt es monatlich 235 € Zuschuss für jedes Kind sowie 235 € für Verheiratete oder Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Seid ihr alleinerziehend, könnt ihr nochmal 150 € geltend machen.

Neben der Grundförderung besteht das Meister-Bafög aus dem einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten. Die Förderung kann maximal 15.000 € betragen und besteht jeweils zur Hälfte aus Zuschüssen und dem Kredit. Zudem könnt ihr bis zu 2.000 € Zuschuss für euer Meisterstück oder ähnliche Arbeiten erhalten.

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Gut zu wissen: Der Freibetrag liegt bei 45.000 €, erst dann wird das Vermögen angerechnet. Bei Verheirateten sowie bei jedem Kind wird der Freibetrag um jeweils 2.300 € erhöht. Das Vermögen der Ehe- bzw. Lebenspartner*innen hat keinen Einfluss auf die Anrechnung.

Was muss beim Meister-Bafög zurückgezahlt werden?

Maximal müsst ihr 50 % von dem Aufstiegsbafög zurückzahlen. Sofern ihr die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen habt und einen gesonderten Antrag bei der KfW stellt, wird euch nochmal die Hälfte erlassen. Bei einer anschließenden Existenzgründung sind es sogar 100 % Erlass.

Frühestens zwei und spätestens sechs Jahre nach der Weiterbildung wird das Darlehen innerhalb von zehn Jahren zurückgezahlt. Die monatliche Tilgungsrate muss dabei mindestens 128 € betragen.

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Bildquelle: iStock / Getty Images Plus / dragana991

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