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Mutterschaftsleistungen: Das steht frisch gebackenen Mamas nach der Geburt zu

Mutterschaftsleistungen

Zugegeben: Auch rund um die Geburt zeigt sich wieder der typisch deutsche Behörden-Dschungel. Gerade Erstlingseltern fragen sich wahrscheinlich alle, welche Leistungen sie wo beantragen müssen und was dafür zu tun ist. Mutterschaftsleistungen sind da neben dem Elterngeld ein wesentlicher Bestandteil.

Was sind Mutterschaftsleistungen?

Der Begriff "Mutterschaftsleitungen" ist zugegebenermaßen etwas irreführend. Es gibt nicht DIE Mutterschaftsleistung. Vielmehr ist es ein Sammelbegriff für alle Leistungen die (werdenden) Mamas vor und nach der Geburt zustehen können. Hierzu zählen:

  • Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse
  • Arbeitsgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Mutterschutzlohn
  • Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung
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Welche Leistung dir jetzt aber konkret zusteht, hängt ganz individuell von deiner persönlichen Situation ab.

Welche Mutterschaftsleitung kann ich wann erhalten?

  • Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse steht dir zu, wenn du berufstätig bist und bei einer gesetzlichen Kasse versichert bist. Die Mutterschaftsleistung ist allerdings an die Mutterschutzfristen gebunden, das ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz. Diese beginnt üblicherweise sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach der Geburt. Die Höhe hängt von deinem Netto-Lohn der letzten drei Monate ab, beträgt aber maximal 13 € pro Tag. Es handelt sich hierbei um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • War dein Netto-Lohn höher als 13 € pro Tag, zahlt dir dein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
  • Solltest du nicht gesetzlich oder familienversichert sein, steht dir das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung zu. Es beträgt höchstes 210 €.
  • Der Mutterschutzlohn hängt mit einem Beschäftigungsverbot zusammen. Attestiert dir beispielsweise dein Frauenärztin, dass du während der Schwangerschaft nicht arbeiten kannst, weil es z. B. Komplikationen gab, erhältst du als Ausgleich Mutterschutzlohn. Er ergibt sich im Durchschnitt aus den letzten drei abgerechneten Brutto-Löhnen und muss auch wie solch einer versteuert werden. Gilt das Beschäftigungsverbot bis zu Geburt, wird er dann in aller Regel vom Mutterschaftsgeld mit Beginn der Mutterschutzfrist abgelöst.

Wie sind Mutterschaftsleistungen zu beantragen?

Für die Mutterschaftsleistungen ist deine Krankenkasse dein Ansprechpartner. Das gilt auch für Mutterschaftsleistungen nach der Geburt.

Das Mutterschaftsgeld beantragst du unkompliziert mit einem Formular bei deiner Krankenkasse. Häufig geht dies auch schon online. Du benötigst hierfür eine Bescheinigung deiner Frauenärztin über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Den bekommst du erfahrungsgemäß um die 30. Schwangerschaftswoche ausgehändigt. Das Geld wird dann auf dein Konto überwiesen.

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Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld deines Arbeitgebers wird einfach auf dein Konto überwiesen. Er spricht sich hier im Hintergrund mit deiner Krankenkasse ab, du musst dafür nichts weiter erledigen.

Hast du Anspruch auf das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung beantragst du dies direkt dort.

Liegt ein Beschäftigungsverbot vor, gibst du das Attest bei deinem Arbeitgeber ab. Er zahlt dann den Mutterschutzlohn statt deines Gehaltes weiter. Ein weiterer Antrag ist nicht erforderlich.

Sarah Plück

Behörden-Dschungel

Tatsächlich hatte ich während meiner ersten Schwangerschaft ganz schönen Respekt vor den ganzen Anträgen und sonstigem Papierkram. Aber zumindest hinsichtlich des Mutterschaftsgeldes war das unbegründet. Das läuft tatsächlich ziemlich automatisch.

Sarah Plück

Was gilt hinsichtlich der Mutterschaftsleitungen bei Beamten?

Da Beamtinnen nicht gesetzlich versichert sind, haben sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Aber es besteht kein Grund zur Sorge. Die für Beamtinnen in diesem Fall geltende Verordnung sieht eine Weiterzahlung der Dienstbezüge während der Schutzfristen vor.

Wie sehen die Mutterschaftsleitungen bei Selbstständigen aus?

Erstmal gilt: Mutterschaftsleistungen erhältst du als Selbstständige nicht. Einen Lichtblick gibt es allerdings: Hast du eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, hast du während der Mutterschutzfrist Anspruch auf das Krankentagegeld. Allerdings kannst du dann in dieser Zeit nicht oder nur sehr wenig arbeiten. Gleiches gilt übrigens auch, wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert bist.

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Am besten erkundigst du dich bei deiner Versicherung zu den Details und wie du das Krankentagegeld beantragen musst.

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Bildquelle: Getty Images/JLco - Julia Amaral

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