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Kindergeldzuschuss: Wer Anspruch hat und wie man ihn beantragt

Kindergeldzuschuss
© Getty Images/ megaflopp

Es stellt für viele Eltern ein Riesenproblem dar: Tagtäglich stehen jede Menge Haushaltsaufgaben und die Kinderbetreuung an. Und nebenher muss man einem Beruf nachgehen, um das gemeinsame Leben finanzieren zu können. Doch leider reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. In diesem Fall kannst du womöglich Kindergeldzuschuss beantragen. Was das ist, wer den Anspruch auf den Zuschlag hat und wo man den Antrag stellt.

Was ist der Kindergeldzuschuss?

Viele Eltern wissen trotz Kindergeld und Erwerbstätigkeit leider nicht, wie sie über die Runden kommen sollen. Wenn das Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht (oder nur knapp) für den Gesamtbedarf der Familie ausreicht, besteht die Möglichkeit, Kindergeldzuschuss (oder auch Kinderzuschlag genannt) zu beantragen. Der Kindergeldzuschuss ist dementsprechend eine ergänzende Zahlung zum Kindergeld und soll dazu beitragen, Kinderarmut zu verhindern und Familien ein besseres Leben zu ermöglichen.

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Wenn du ebenfalls betroffen bist, erklären wir dir gerne, was es Wichtiges zum Thema „Kindergeldzuschuss“ zu wissen gibt und wohin du dich bei Fragen und mit deinem Antrag wenden kannst.

Wem steht der Kindergeldzuschuss zu?

Es ist gesetzlich genau geregelt, wer den Kinderzuschlag (KiZ) bekommen darf. Der Kindergeldzuschuss beträgt seit dem 1. Januar 2023 pro Monat maximal 250 Euro pro Kind und wird für jedes unverheiratete oder nicht verpartnerte Kind bis 25 Jahre gezahlt. Er kann sowohl von Elternpaaren als auch von Alleinerziehenden beantragt werden. Dabei musst du allerdings diese weiteren Voraussetzungen beachten:

Einkommen: Dein Einkommen reicht für dich zum Leben aus und in Kombination mit dem Kindergeld, eventuell zustehenden Wohngeld sowie dem Kinderzuschlag kannst du für deine Familie aufkommen. Dein Einkommen, das auf den Kinderzuschuss angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.

Mindesteinkommensgrenze: Dein Einkommen muss über der Mindestgrenze liegen und darf diese somit nicht unterschreiten. Diese liegt für Elternpaare bei 900 Euro und für Alleinerziehende bei 600 Euro brutto. Das betrifft in erster Linie eine selbstständige oder versicherungspflichtige Tätigkeit, kann aber beispielsweise auch Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld oder BAföG meinen. Wohngeld und Kindergeld gehören jedoch nicht dazu.

Kindergeld: Du bekommst für dein Kind Kindergeld und es lebt bei dir in deinem Haushalt. Es zählen auch vergleichbare Leistungen wie beispielsweise aus dem Ausland.

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Achtung: Wenn du ausschließlich Geld nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII und sonst kein Einkommen bekommst, steht dir der Kinderzuschlag nicht zu.

"Sie können den Kinderzuschlag auch erhalten, wenn Sie mit Ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch bleiben." (BMFSFJ)

Kindergeldzuschuss: Wie setzt sich der Bedarf der Familie zusammen?

Der Bedarf setzt sich aus dem Regelbedarf von Eltern und Kindern, ihren eventuellen Mehrbedarfen (z.B. Schwangerschaft, Behinderung, Alleinerziehung) sowie den Wohnkosten zusammen.

Laut der Bundesagentur für Arbeit bezieht sich der Regelbedarf auf die Bedürfnisse, die ein Mensch im Leben hat:

"Dazu gehören insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie ohne die auf die Erzeugung von Warmwasser und Heizung entfallenden Anteile sowie in vertretbarem Maße eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als Pauschalbetrag angesetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter der Person und nach der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Jährlich findet eine Anpassung der Höhe des Regelbedarfs statt."
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Bedenken solltest du unbedingt, dass keine Kosten beachtet werden, die schon an anderer Stelle berücksichtigt wurden. Dazu zählen unter anderem Kosten für die Unterkunft und Heizung. Auch einmalige Bedarfe wie beispielsweise die Erstausstattung während einer Schwangerschaft oder nach der Geburt sind ausgeschlossen.

Welche monatlichen Regelbedarfssätze gelten (Stand 2023)?

In dem Merkblatt zum Kinderzuschlag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das wir euch empfehlen möchten, ist folgende Tabelle zu den Berechtigten und den dazugehörigen Beträgen angegeben:

Berechtigte

Betrag

Alleinerziehende Elternteile

502 €

Elternpaare (2x451 €)

902 €

Kinder unter 6 Jahren

318 €

Kinder zwischen 6 und unter 14 Jahren

348 €

Kinder bzw. Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren

420 €

Volljährige Kinder zwischen 18 und unter 25 Jahren

402 €

Was ist der erweiterte Zugang?

Wie bereits erwähnt, hast du ein Anrecht auf den Kinderzuschlag, wenn du mit ihm, deinen Einkommen, dem Kindergeld sowie dem zustehenden Wohngeld den Bedarf deiner Familie decken kannst. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen du trotz nicht gegebener Deckung Kindegeldzuschuss bekommen kannst. In diesem Fall spricht man vom erweiterten Zugang.

Solltest du aktuell keine Leistungen nach dem SGB II erhalten und diese auch nicht beantragt haben, hast du stattdessen die Möglichkeit, Kindergeldzuschuss zu erhalten. Allerdings gibt es auch hier eine Bedingung, die erfüllt sein muss: Es dürfen dir mit deinem Erwerbseinkommen, Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um den Bedarf der Familie decken zu können.

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Informiere dich bei Fragen dazu am besten direkt bei deinen Ansprechpartner*innen der Familienkasse. Hier kann man dir mit Sicherheit weiterhelfen.

Wie beantrage ich Kindergeldzuschuss?

Wir alle kennen es: Es ist einfach supernervig, Anträge zu stellen. Und noch schlimmer ist es, wenn wir alles ausgefüllt haben und am Ende erfahren, dass wir keinen Anspruch haben. Ob es sich tatsächlich lohnt, den Kindergeldzuschuss zu beantragen, kannst du problemlos mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Das Programm berechnet die Höhe des Kinderzuschlags und prüft, ob ein Anspruch in Betracht kommt.

Solltest du Anspruch haben, kannst du den Antrag sowohl online als auch schriftlich bei der zuständigen Familienkasse stellen. Hierher kannst du dich auch jederzeit mit deinen Fragen wenden. Nach deinem Antrag erhältst du schließlich einen Bescheid, der dich darüber informiert, ob und in welcher Höhe du Kinderzuschlag bekommst.

Zu beachten ist außerdem, dass Kinderzuschlag für folgende Personen, nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht kommt:

  • Rentnerinnen und Rentner
  • Personen, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähig sind
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Natürlich wollen Kids auch regelmäßig Taschengeld haben, um sich die ein oder andere Kleinigkeit oder sogar etwas Größeres leisten zu können. In dem Video haben wir ein paar Tipps, wie du das Thema richtig angehen kannst.

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