Kaum ist euer Baby auf der Welt, kommen eine Menge neuer Dinge auf euch zu. Dazu gehört auch die Krankenversicherung für euer Neugeborenes. Damit euer Kind vom ersten Tag an bestens abgesichert ist, solltet ihr das Thema nicht aufschieben. Wir haben alle Informationen für euch.
Braucht mein Neugeborenes eine Krankenversicherung?
Was in Deutschland für Erwachsene gilt, gilt auch für Babys: Jede*r muss krankenversichert sein. Die Krankenversicherung für euer Neugeborenes muss binnen zwei Monaten ab Geburt angemeldet werden. Dann ist euer Kind rückwirkend ab Geburt versichert. Verpasst ihr diese Frist, kann es zu Versorgungslücken und Nachzahlungen kommen.
Gesetzlich oder privat? Wie kann bzw. muss ich mein Baby versichern?
Ob euer Neugeborenes gesetzlich versichert wird (also im Rahmen einer Familienversicherung) oder privat, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Eurem eigenen Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat),
- Der Höhe eures Einkommens und das eures Partners bzw. eurer Partnerin
- Davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht (gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Ehen)
Fall 1: Gesetzliche Krankenversicherung für euer Neugeborenes
Kann euer Baby automatisch und beitragsfrei (kostenlos)in eure gesetzliche Krankenversicherung mit aufgenommen werden, nennt man das „familienversichert”. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Mindestens ein Elternteil ist gesetzlich versichert
- Das Baby hat keinen Anspruch auf private Krankenversicherung
- Das Kind lebt im selben Haushalt wie die versicherte Person
- Das Kind hat keinen eigenen (nennenswerten) Verdienst
Und wann ist keine Familienversicherung möglich?
Euer Baby kann von der kostenlosen Familienversicherung ausgeschlossen sein. Zum Beispiel, wenn ein Elternteil privat versichert ist UND mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil UND mit dem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 brutto/Jahr; 6.150 Euro brutto/Monat) liegt.
In diesem Fall ist eine Familienversicherung (also gesetzliche KV) ausgeschlossen – auch dann, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist.
Fall 2: Private Krankenversicherung für euer Neugeborenes
Wenn euer Baby nicht familienversichert werden kann, braucht es eine eigene Krankenversicherung, entweder privat oder gesetzlich (mit eigenem Beitrag).
Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung für das Baby ist nicht kostenlos. Wenn ihr sie in den ersten zwei Monaten ab Geburt bei der Privatversicherung der Eltern abschließt, steht keine Gesundheitsprüfung für das Neugeborene an.
Es gibt spezielle Kindertarife mit unterschiedlichen Leistungen, je nach Versicherungsanbieter. Sollte für euch eine private Krankenversicherung für euer Neugeborenes infrage kommen, schaut euch diese am besten schon vor der Geburt genau an. Unterschiede gibt es vor allem in Bezug auf Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, Einbettzimmer im Krankenhaus, Zahnvorsorge, Kieferorthopädie, Chefarztbehandlungen und vieles mehr.
Ihr seid natürlich nicht dazu verpflichtet, euer Baby bei eurem eigenen Versicherer zu versichern. Entscheidet ihr euch für einen anderen Versicherer, wird dieser aber sehr wahrscheinlich eine Gesundheitsprüfung für das Baby voraussetzen.
Hat eine private Krankenversicherung für mein Neugeborenes Vorteile?
Eine private Krankenversicherung fürs Baby ist im Kindesalter oft günstiger als eine freiwillige gesetzliche Versicherung. Langfristig kann sie aber teurer sein, wenn das Kind nicht später in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann.
Freiwillige gesetzliche Versicherung für euer Neugeborenes
Wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist, könnt ihr euer Baby auch als Alternative zur privaten Krankenversicherung freiwillig gesetzlich versichern, also mit eigenem Beitrag. Der monatliche Beitrag liegt im Jahr 2025 – je nach gewählter Krankenkasse – zwischen rund 180 und 210 Euro pro Monat (die Pflegeversicherung kommt oft noch extra dazu).
Das lohnt sich vor allem dann, wenn ihr euch bewusst gegen die private Krankenversicherung entscheiden wollt, zum Beispiel, weil ihr langfristig zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchtet, um spätere Kostensteigerungen zu vermeiden.