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20 Fragen zum Elterngeld: Kompliziert, komplizierter, Elterngeld!

Elterngeld 20 Fragen rund ums Thema

Das Elterngeld soll junge Familien finanziell unterstützen, damit sie ihr Glück mit dem Baby unbeschwert genießen können. Leider ist es gar nicht so einfach zu überblicken, was im Elterngeldantrag wichtig ist und worauf du achten solltest, um das für dich passende Elterngeldmodell zu finden. Wir haben die 20 wichtigsten Fragen rund ums Elterngeld beantwortet, damit bei deiner Beantragung keine Fehler passieren.

Seit Januar 2007 gibt es das Elterngeld. Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die bis zur Geburt des Kindes einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, egal ob angestellt oder selbstständig. Die Höhe des Betrages errechnet sich aus dem vorangegangenen Erwerbseinkommen.

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#1. Voraussetzungen für Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld hast du, wenn du:

  • einen Wohnsitz in Deutschland hast oder hauptsächlich in Deutschland wohnst
  • mit deinem Kind in einem Haushalt lebst
  • dein Kind selbst betreust und erziehst

Der Elterngeldanspruch entfällt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 € hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 €.

#2. Wie viel Elterngeld bekomme ich?

Du erhältst 67 % des Durchschnitts-Nettoeinkommens, das du in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes verdient hast, wenn dein Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 € lag. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 € steigt die Rate schrittweise auf bis zu 100 %: je geringer das Einkommen, desto höher das Elterngeld.

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Wenn du vor der Geburt des Kindes 1.200 € oder mehr verdient hast, bekommst du nur noch 65 % und (bei Voreinkommen von 1.240 € und mehr bis zu 65 %, bei Voreinkommen von 1.220 € bis zu 66 %).

Dies bekommst du für bis zu zwölf Monate unabhängig davon, ob du vor der Geburt gearbeitet hast oder nicht. Höchstens erhältst du 1.800 €. Wenn du also mehr als 2.700 € verdient hast, bekommst du trotzdem nur den Höchstsatz von 1.800 € im Monat. Das Elterngeld orientiert sich nicht am Familieneinkommen, sondern am individuellen Einkommen. Es ist also egal, wie viel dein*e Partner*in verdient.

Mit unserem Elterngeld-Rechner kannst du die Höhe deines Elterngeldes ganz leicht ausrechnen!

#3. Wann und wo kann ich einen Antrag auf Elterngeld stellen?

Den Antrag auf Elterngeld kannst du ab der Geburt deines Kindes stellen. Du hast aber etwas Zeit, denn Elterngeld wird für bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt. Entscheidend ist der Poststempel, die Bearbeitungszeit deines Antrags hast du ja nicht in der Hand. Aber natürlich ist es besser, ihn frühstmöglich einzureichen.

Ein Tipp: Bis auf die Daten, die dir vor der Geburt deines Kindes noch nicht bekannt sind, kannst du den Antrag ja auch bereits im Vorfeld ausfüllen. Dann geht's im Wochenbett schneller.

Elterngeld ist Ländersache. Hier eine Liste der jeweils für das Elterngeld zuständigen Stellen.

#4. Was brauche ich alles für den Antrag auf Elterngeld?

  • Geburtsbescheinigung des Kindes
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid)
  • Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld
  • evtl. Bescheinigung bei Teilzeitarbeit nach der Geburt des Arbeitgebers bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit
  • evtl. ärztliches Attest, wenn du vor der Geburt schwangerschaftsbedingt krank warst
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#5. Elterngeld für Adoptiv- und Pflegeeltern?

Adoptiveltern haben rechtlich gesehen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Für Adoptivkinder kann es für die Dauer bis zu 14 Monaten bezogen werden. Allerdings längstens bis zum Abschluss des achten Lebensjahres. Bei Pflegeeltern übernimmt ohnehin das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt für das Kind.

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Übernehmen Verwandte bis dritten Grades und ihre Ehepartner*innen die Fürsorge für ein Kind, weil die Eltern schwer krank, behindert oder verstorben sind, haben auch sie Anspruch auf Elterngeld. Dafür müssen sie dann die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie alle anderen Eltern auch.

#6. Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Elterngeld kann maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. 14 statt 12 Monate Elterngeld erhältst du aber nur, wenn ein*e Partner*in für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt, der oder die andere dann für 12 Monate. Dann erhältst du in Summe zwei Monate oben drauf und kommt so auf insgesamt 14 Monate Basis Elterngeld. Aber auch jede andere Aufteilung ist möglich, sodass es sich lohnt, die Elternzeitmonate paritätisch aufzuteilen.

Es gilt: Wer Elterngeld bekommt, muss in dieser Zeit ganz oder teilweise auf Erwerbseinkommen verzichten.

Möchtest du das Elterngeld auf 28 Monate strecken, kannst du zusammen mit deinem Partner/deiner Partnerin ElterngeldPlus beantragen, hier könnt ihr dann auch wenn gewünscht in Teilzeit arbeiten. Möglich ist es auch das Basiselterngeld und das ElterngeldPlus zu mischen.

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Darüber hinaus gibt es Partnerschaftsbonusmonate. Diese erhaltet ihr zusätzlich, wenn ihr euch mit eurem Partner/eurer Partnerin über vier Monate die Kinderbetreuung teilt und beide Teilzeit arbeitet. Ist euer Kind im September 2021 geboren oder später gelten für euch folgende neue Regelungen: Im Monatsschnitt könnt ihr während der Partnerschaftsbonusmonate zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Auch müsst ihr nicht mehr wie früher die vier Monate voll machen. Ihr könnt auch nur zwei oder drei Monate Partnerschaftsbonusmonate beziehen.

Wenn du dein Kinder selbst zu Hause betreust, kannst du in manchen Bundesländern Erziehungsgeld beantragen.

#7. Elterngeld für Selbstständige?

Selbstständige erhalten ebenfalls Elterngeld. Du weist dein Einkommen mit dem Steuerbescheid (für das Jahr vor der Geburt des Kindes) nach. Das Einkommen ist der Gewinn abzüglich der Steuern und gegebenenfalls der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, wird das Elterngeld vorläufig zum Beispiel anhand des Steuerbescheids des Vorjahres oder einer vorhandenen Einnahmen/Ausgaben/Überschuss-Rechnung berechnet.

Wenn der Steuerbescheid nachgereicht wird, wird noch einmal alles genau durchgerechnet. Hast du deinen Gewinn etwas zu niedrig eingeschätzt, dann bekommst du eine Nachzahlung. Gleiches gilt, wenn du deinen Gewinn zu hoch eingeschätzt hast oder nach der Geburt noch Geld auf dein Konto eingeht. Hier entscheidet der Geldeingang, nicht das Datum der Rechnungsstellung, also Vorsicht. Denn es kann passieren, dass du das Elterngeld anteilig zurückzahlen musst.

Andrea Zschocher

Meine Meinung

Ich fand es jedes Mal aufs Neue schwierig, den Elterngeldantrag auszufüllen. Weil bei uns doch einige Sonderfälle dabei waren, kleinere Geschwisterkinder, meine Selbstständigkeit und und und.

Was aber klar war: Mein Mann nimmt mehr Elternzeit als ich. Für mich ist das auch eine Investition in die Zukunft der Familie. Denn Elternzeit ist endlich. Der berufliche Weg von Frauen sollte es nicht sein. Mit einer gemeinsamen Entscheidung, hier einen gleichberechtigten Grundstein zu legen, machen sich Familien auf einen guten Weg.

Andrea Zschocher

#8. Arbeitslosengeld I und Elterngeld?

Wenn du zum Beispiel seit sieben Monaten vor der Geburt ALG I beziehst, wird das Elterngeld nach deinem Nettoeinkommen in den fünf Monaten vor Bezug des ALG I berechnet. Denn Arbeitslosengeld zählt nicht als Erwerbseinkommen. Anschließend kannst du deinen Restanspruch auf ALG I geltend machen. Allerdings solltest du bei dieser Lösung darauf achten, wie du dich versichern musst bzw. versichert bist und ob du dann dabei nicht draufzahlen musst.

Eine andere Möglichkeit wäre, das ALG I weiter zu beziehen und zusätzlich die 300 € Elterngeld-Mindestsatz im Monat. Allerdings müssest du dem Arbeitsmarkt mindestens 15, höchstens 30 h wöchentlich zur Verfügung stehen. Wenn du dich für diese Version entscheidest, solltest du also einen Betreuungsplatz für dein Kind in der Hinterhand haben.

#9. Wenn durch eine Erkrankung vor der Geburt mein Einkommen sinkt, was geschieht dann mit dem Elterngeld?

Solange die Erkrankung schwangerschaftsbedingt ist, wird dieser Zeitraum nicht für die Berechnung des durchschnittlichen Einkommens berücksichtigt. Das Elterngeld wird dadurch somit nicht geringer.

#10. Bekomme ich Elterngeld, wenn ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeite?

Beziehst du volles Elterngeld, kannst du nichts dazuverdienen. Willst du nach der Geburt deines Kindes in Teilzeit weiterarbeiten, ist ein Elterngeld Zuverdienst möglich. Wichtig: Es dürfen nicht mehr als 30 Wochenstunden sein. Beantrage in dem Fall das Elterngeld Plus.

Du erhältst 67 % des entfallenden Teileinkommens, also des Differenzbetrages zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem aktuellen Teilzeiteinkommen. Beispiel: Du verdienst vor der Geburt 3.200 € netto und in der Teilzeit nach der Geburt 2.100 € netto im Monat. Da die Bemessungsgrenze auch hier bei 2.700 € liegt, beträgt die Differenz 600 €. Du hättest also Anspruch auf 402 €.

#11. Wird Mutterschaftsgeld mit Elterngeld verrechnet?

Ja. Das Mutterschaftsgeld wird in der zweimonatigen Mutterschutzfrist nach der Geburt mit dem Elterngeld verrechnet. Im Regelfall wird in diesen zwei Monaten das ausfallenden Nettoeinkommen den Müttern in voller Höhe ersetzt. Deshalb erhältst du dann de facto nur bis zu 10 Monate Elterngeld, auch wenn du bis zu 12 beantragt hast.

Das von den gesetzlich Krankenkassen bezahlte Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens 13 € pro Kalendertag wird nicht auf das Elterngeld angerechnet, da es wegfallendes Erwerbseinkommen nicht ausgleichen kann.

#12. Wie kann man die Monate beim Elterngeld aufteilen?

Du und dein Partner/deine Partnerin können die Elternzeit frei unter euch aufteilen. Wichtig ist, dass jede*r von euch mindestens zwei Monate beantragt, wenn ihr die vollen 14 Monate Elterngeld ausschöpfen wollt. Viele Eltern wählen die Variante, dass ein Elternteil zwei Monate Elternzeit nimmt und das andere 12. Das ist aber kein Muss! Ihr könnt beide gleich viele Monate beantragen oder auch eurem Partner/ eurer Partnerin mehr Elternzeit überlassen.

Ihr beide könnt gleichzeitig Elterngeld beziehen, zum Beispiel für sieben Monate. Dann wäre das Elterngeld für die 14 Monate aufgebraucht. Ausnahme: Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter.

#13. Was gilt beim Elterngeld für Alleinerziehende?

Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld. Und zwar dann, wenn dir allein das Sorge- oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht und, wenn der andere (leibliche) Elternteil nicht in derselben Wohnung wohnt. Außerdem hast du als Alleinerziehende*r einen Anspruch, wenn du nach der Geburt weniger Einkommen beziehst als davor.

#14. Wird Elterngeld versteuert?

Nein. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Aber: Es kann trotzdem zu höheren Steuerzahlungen kommen. Das Elterngeld wird zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, um deinen Steuersatz festzulegen. Der oder die erwerbstätige Partner*in muss somit nur das Einkommen versteuern, jedoch mit dem Steuersatz, der für die Gesamtsumme gilt. Die Steuernachzahlung unbedingt miteinplanen!

#15. Ist Elterngeld abgabenfrei?

Ja. Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge beim Elterngeld an. Privat Versicherte zahlen ihre Beiträge selbst weiter.

#16. Steuerklasse und Elterngeld?

Du kannst durch den Wechsel in eine andere Steuerklasse mehr Elterngeld bekommen, wenn du bei gleichbleibendem Brutto ein höheres Netto herausbekommst. Allerdings wird dies von den Behörden nur akzeptiert, wenn der Wechsel auch steuerrechtlich sinnvoll ist, unabhängig vom Elterngeldbezug. Kannst du nicht nachweisen, dass du nicht nur wegen des höheren Elterngeldes gewechselt hast, wird dein Nettoeinkommen und das Elterngeld nach der alten Steuerklasse berechnet.

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#17. Elterngeld für Geringverdiener?

Geringverdiener*innen (Nettoeinkommen unter 1.000 €) bekommen ein erhöhtes Elterngeld. Für je 20 €, die dein Einkommen unter 1.000 € liegt, erhöht sich das Elterngeld von 67 % mit je einem Prozentpunkt.

Beispiel: Du hattest vor der Geburt einen Nettolohn von 800 €. Das liegt 10 x 20 € unter 1.000 €. Also erhältst du 10 Prozentpunkte mehr Elterngeld, nämlich 77 %. Das entspricht 616 € im Monat.

#18. Wenn du vor der Geburt nicht gearbeitet hast

Auch dann bekommst du Elterngeld. Hausfrauen und -männer, Studierende, Kleinstverdiener und Arbeitslose erhalten den Mindestbetrag von 300 € im Monat. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Unterhalt und Sozialhilfe gelten nicht als Erwerbseinkommen und haben somit keinen Einfluss auf die Berechnung des Durchschnittseinkommen. Elterngeld ist bis 300 € bei diesen Sozialleistungen anrechnungsfrei.

#19. Was gilt bei Zwillingen und anderen Mehrlingsgeburten?

Du bekommst für das zweite und jedes weitere Kind 300 € zusätzlich. Bei Drillingen erhältst du also 600 € mehr. Pro Kind sind grundsätzlich 300 € anrechnungsfrei und werden somit zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt.

#20. Werden Geschwister beim Elterngeld berücksichtigt?

Ja. Wenn du ein zweites Kind geboren hast, bekommst du einen Geschwisterbonus: Das Elterngeld erhöht sich um 10 %, mindestens aber um 75 € im Monat. Allerdings hast du nur Anspruch auf diese Erhöhung, wenn mindestens ein Geschwister unter drei Jahren ist. Bei zwei oder mehreren Geschwistern, dürfen mindestens zwei noch nicht ihren 6. Geburtstag gefeiert haben. Liegen die Geschwister weiter auseinander, fällt der Bonus bis zum Ende der Bezugszeit weg.

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Bildquelle: getty images / iStock / Getty Images Plus/ WebSubstance

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