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Hinzuverdienst

Du bekommst Erwerbsminderungsrente? So hast du jetzt deutlich mehr im Geldbeutel!

Hinzuverdienst Rente: Frau hält Geld in den Händen
© Getty Images/MarianVejcik

Deine gesetzliche Rente reicht dir nicht? Was du beachten solltest, wenn du hinzuverdienen möchtest, wann sich ein Hinzuverdienst lohnt und was bei der Erwerbsminderungsrente zu beachten ist.

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Welche Hinzuverdienstgrenze gilt?

Nicht jeder kann seinen Ruhestand in vollen Zügen genießen: Einigen Rentner*innen fehlt ohne Arbeit eine erfüllende Aufgabe in ihrem Leben und das süße Nichtstun ist ihnen zu langweilig. Anderen Ruheständler*innen hingegen reicht die oft geringe Rente schlicht und ergreifend nicht aus, weshalb sie ihre gesetzliche Rente mit einem Mini- bzw. Nebenjob aufstocken müssen.

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Bis vor einigen Jahren bestand dabei allerdings die Gefahr, dass die Rente durch den Hinzuverdienst gekürzt wird. Zum 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen aber aufgehoben. Folgende Rentner*innen können seitdem unbegrenzt hinzuverdienen:

  • Rentner*innen, die regulär in die sogenannte Regelaltersrente (geregelt in § 35 Satz 2 SGB VI) gegangen sind
  • Frührentner*innen
  • Schwerbehinderte Menschen mit vorgezogener Rente

Durch die unbegrenzten Hinzuverdienstmöglichkeiten soll der Übergang zwischen Erwerbsleben und Ruhestand flexibler gestaltet und finanziell unterstützt werden. Somit ist ein Kombimodell aus Arbeit und gesetzlicher Rente möglich. Das bedeutet: Egal, wie hoch der Hinzuverdienst ausfällt, wird die Rente im vollen Umfang und ohne Abzüge bezogen.

Gut zu wissen: Wer seine Rente schon mit 63 Jahren in Anspruch nehmen will, kann seit 2023 ohne Abzüge unbegrenzt hinzuverdienen. So wird es in der vorgezogenen Altersrente nicht langweilig und durch das Modell kann die gesetzliche Rente aufgestockt werden.

Was ist bei Erwerbsminderungsrente zu beachten?

Anders als bei der vorzeitigen Rente gibt es bei der sogenannten Erwerbsminderungsrente – sowohl bei der vollen als auch teilweisen – nach wie vor eine Hinzuverdienstgrenze. Diese wurde mit der Reform 2023 um mehr als das Doppelte erhöht und zum Januar 2025 nochmal deutlich angehoben. Sofern es euer Gesundheitszustand zulässt, könnt ihr also trotzdem noch recht viel arbeiten gehen, ohne Abzüge befürchten zu müssen.

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Nach Angaben der Bundesregierung ergibt sich bei voller Erwerbsminderung eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von rund 19.661 €. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 € (Stand: Juli 2025). Oberhalb dieser Grenze werden 40 % des Lohns von der Erwerbsminderungsrente gekürzt. Die Hinzuverdienstgrenze aufgrund eines Minijobs bei einer teilweisen Erwerbsminderung wird individuell berechnet.

Unter anderem Bruttoarbeitsentgelt, selbstständige Arbeit, steuerrechtlicher Gewinn aus Gewerbe sowie ein vergleichbares Einkommen, wie zum Beispiel Vorruhestandsgeld, zählen zum Hinzuverdienst.

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Lohnt sich ein Hinzuverdienst in der Rente?

Für Rentner*innen, die sich bereits in der vorgezogenen Rente befinden, lohnt sich der Hinzuverdienst dank wegfallender Kürzungen. Zudem kann ein Teil vom Lohn wieder in die Rentenkasse eingezahlt werden, um die gesetzliche Rente zusätzlich zu erhöhen. Hierbei müsst ihr jedoch bedenken, dass die erhöhte Rente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird.

Bitte beachten: Sobald ihr als Rentner*in nicht mehr im Minijobbereich tätig seid und euer Lohn höher ausfällt, wird euer Hinzuverdienst ziemlich wahrscheinlich versteuert. Vor allem wer weiterhin in Vollzeit arbeitet, rutscht womöglich schnell in einen hohen Steuersatz. Da mit der Rente sowie dem Hinzuverdienst zwei Einkünfte erzielt werden, muss zudem eine Steuererklärung abgegeben werden.