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Finanzspritze

Lastenradförderung: So einfach bekommt ihr euren Cargobike-Zuschuss

Lastenradförderung - Familie mit Lastenrad

Wenn ihr euch gerne ein Cargobike anschaffen würdet, der hohe Preis euch aber bisher abgeschreckt hat, könnte die Lastenradförderung eine gute Lösung für euch sein. Wo ihr entsprechende Angebote findet und was ihr bei der Beantragung beachten solltet.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Lastenradförderung zu erhalten. So gewähren unter anderem verschiedene Bundesländer, Städte und Kreise auf Antrag Zuschüsse für Lastenräder. Allerdings sind nicht alle Förderungen sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen erhältlich. Im Folgenden erhaltet ihr einen kleinen Überblick über die bekanntesten Lastenradförderungsanbieter und die Besonderheiten ihrer Programme. In der Regel können euch außerdem entsprechende Fahrradhändler bei der Suche nach der richtigen Finanzierungsspritze unterstützen.

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Achtung: Bei (fast) allen vorgestellten Förderprogrammen muss der Zuschuss vor der Lastenradanschaffung beantragt werden. Wartet mit dem Kauf oder Leasing also immer zunächst, bis die finanzielle Unterstützung bewilligt wurde. Außerdem sind gebrauchte Bikes häufig von der Förderung ausgeschlossen.

BAFA Lastenradförderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) ist eine bundesweite Möglichkeit, die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads oder E-Lastenanhängers befördern zu lassen. Allerdings sind Privatpersonen von diesem Programm ausgeschlossen. Antragsberechtigt für eine Förderung sind demnach ausschließlich:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen),
  • rechtsfähige Vereine und Verbände.

Die BAFA Förderung beträgt 25 % der Anschaffungsausgaben und maximal 2.500 € pro E-Lastenrad. Der Bewilligungszeitraum beträgt hier zwölf Monate, deshalb solltet ihr euch zeitig um die Beantragung kümmern. Die Nutzlast des Fahrrads muss mindestens 120 kg betragen. Vorgaben für ein Mindest-Transportvolumen gibt es nicht, allerdings sollte das Bike mehr Volumen aufnehmen können als ein reguläres Fahrrad. Um sicherzustellen, dass mit dem geförderten Rad keine Personen transportiert werden, dürfen zudem keine Sitzbänke und/oder Sicherheitsgurte Teil der Ausstattung sein.

Als Zahlungsarten ist neben dem Direkt- auch der Ratenkauf möglich. Ein Mietkauf ist nur dann zulässig, wenn der Eigentumsübergang innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Inbetriebnahme im Mietkaufvertrag festgehalten ist. Eine Finanzierung über Leasing ist nicht zulässig.

Aktion Mensch Förderung

Auch die Aktion Mensch bietet eine bundesweite Lastenrad-Förderung an. Diese ist Teil der Mikroförderung für Barrierefreiheit und beträgt für E-Lastenrädern mit Pedelec25-Antrieb speziell zur Beförderung von Menschen mit Behinderung bis zu 5.000 €.

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Lastenrad-Förderung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg unterstützt den Kauf und das Leasing von E-Lastenrädern für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke mit bis zu 2.500 €. Die Abwicklung läuft über die baden-württembergische L-Bank unter folgenden Bedingungen ab:

  • Bei dem E-Bike handelt es sich um ein Modell der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder.
  • Ihr nutzt das Fahrrad mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Zwecke in Baden-Württemberg.
  • Die Förderung ist für maximal 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit gültig.

Weitere Anbieter in Baden-Württemberg:

  • Lastenrad-Förderung Heidelberg: Max. 300 € Zuschuss pro Lastenrad, max. 500 € Zuschuss pro E-Lastenrad & max. 100 € pro Lastenanhänger für natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Heidelberg
  • Lastenrad-Förderung Karlsruhe: Max. 600 € Zuschuss pro Lastenrad & max. 1.000 € Zuschuss pro E-Lastenrad für Karlsruher Neubürger*innen & Familien
  • Lastenrad-Förderung Stuttgart: 600 € Zuschuss pro Lastenrad & drei Jahre lang 500 € Nachhaltigkeitsbonus für Stuttgarter Familien & Alleinerziehende
  • Lastenrad-Förderung Mannheim: 25 % bzw. max. 500 € Zuschuss pro Lastenrad & 25 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro E-Lastenrad für Mannheimer Einwohner*innen
  • Lastenrad-Förderung Tübingen: 25 % bzw. max. 750 € Zuschuss pro Lastenrad & 25 % bzw. max. 75 € Zuschuss pro Lasten- und Kindertransportanhänger für Tübinger Einwohner*innen; Besitzer*innen einer KreisBonusCard (extra) erhalten eine
    Förderung von 30 % des Kaufpreises bis zu einer maximalen Fördersumme von 200 €

Lastenrad-Förderung Bayern

Eine bundesweite Förderung gibt es in Bayern nicht. Dafür findet ihr hier viele kommunale Angebote, von denen ihr profitieren könnt.

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Lastenrad-Förderungsanbieter in Bayern:

  • Lastenrad-Förderung Erlangen: Aktuelles Förderprogramm ist ausgelaufen, soll aber 2023 verlängert werden. Infos gibt es auf der offiziellen Website.
  • Lastenrad-Förderung München: 25 % bzw. max. 500 € Zuschuss pro Lastenrad, 25 % bzw. 750 € Zuschuss pro E-Lastenrad & 25 % bzw. max. 250 € Zuschuss pro Fahrradanhänger für natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz in München
  • Lastenrad Förderung Bamberg: 25 % bzw. max. 500 € Zuschuss pro Lastenrad, 25 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro E-Lastenrad & 25 % bzw. max. 250 € Zuschuss pro Fahrradanhänger für Bamberger Familien & Alleinerziehende
  • Lastenrad Förderung Ingolstadt: 25 % bzw. max. 750 € Zuschuss pro (E-)Lastenrad für Ingolstädter. Für Inhaber/-innen des IngolstadtPasses verdoppelt sich die maximale Förderung. Zusätzlich 500 € ÖKO-Bonus,, wenn mindestens sechs Monate vor bzw. spätestens drei Monate nach der Antragstellung ein mit Benzin oder Dieselkraftstoff betriebenes Fahrzeug vom Antragsteller verschrottet oder verkauft und kein neuer PKW angeschafft wurde.
  • Lastenrad-Förderung Regensburg: 25 % bzw. max. 600 € Zuschuss pro Lastenrad, 25 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro E-Lastenrad & 25 % bzw. max. 200 € pro Lastenanhänger für natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Regensburger
  • Lastenrad-Förderung Würzburg: 20 % bzw. max. 700 € Zuschuss pro Lastenrad, 25 % bzw. max. 600 € Zuschuss pro Lastenrad, 25 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro E-Lastenrad & 25 % bzw. max. 200 € pro Lastenanhänger für natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Würzburg; 40 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro Lastenrad für Privatpersonen mit mind. zwei Kindern; zusätzlich 300 € Prämie bei Abschaffung eines Pkw für Personen mit mind. einem Kind; zusätzlich max. 500 € Umstiegsprämie für Unternehmen, die Kleinkraftrad/Pkw dauerhaft aus dem Betrieb nehmen

Weitere kommunale Angebote kleinerer Gemeinden findet ihr bei Cargobike.jetzt.

Lastenrad-Förderung Berlin

Die Berliner Lastenrad-Förderung aka LastenradPLUS wurde leider zum 31. Dezember 2021 beendet. Aktuell liegen keine weiteren Förderprogramme vor.

Lastenrad-Förderung Brandenburg

Auch die Brandenburger Lastenrad-Förderung wurde leider zum 31. Dezember 2022 beendet. Aktuell liegen keine weiteren Förderprogramme vor.

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Lastenrad-Förderung Bremen

Für Bremen gibt es leider aktuell keine Lastenrad-Förderprogramme.

Lastenrad-Förderung Hamburg

Für Hamburg gibt es leider aktuell ebenfalls keine Lastenrad-Förderprogramme.

Lastenrad-Förderung Hessen

Am 3. März 2023 ist die Lastenrad-Förderung des Landes Hessen in die dritte Runde gestartet. Sie richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Hessen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 200 € Förderung für Elektro-Lasten- und Kinder-Anhänger
  • 100 € Förderung für Lasten- und Kinder-Anhänger
  • 500 € Förderung für Lastenräder
  • 1.000 € Förderung für Lastenräder mit Elektroantrieb
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Neben der Lastenrad-Förderung Hessen gibt es auch noch einige kommunale Programme, von denen ihr profitieren könnt.

Weitere Anbieter in Hessen:

  • Lastenrad-Förderung Frankfurt a.M.: Frankfurt am Main fördert den Kauf eines Lastenrades seit 2023 nicht mehr. Stattdessen soll das Lastenrad-Sharing gefördert werden.
  • Lastenrad-Förderung Lahnau: 2022 förderte Lahnau den E-Lastenradkauf seiner Bürger*innen mit bis 1.000 €. Ob es auch 2023 ein Förderprogramm geben wird, ist bisher nicht bekannt.
  • Lastenrad-Förderung Limburg: Die Limburger Lastenradförderung wurde für 2023 verlängert. Sie beträgt zwischen 500 und 1.000 € und steht natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es einen Ökobonus.
  • Lastenrad-Förderung Lorsch: 20 % bzw. max. 500 € Zuschuss pro Elektro-Zweirad, 20 % bzw. max. 400 € Zuschuss pro Elektro-Dreirad, 20 % bzw. max. 400 € Zuschuss pro Elektro-Lastenfahrrad & 20 % bzw. max. 400 € pro Elektro-Fahrrad für natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Lorsch
  • Lastenrad-Förderung Marburg: 100 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 100 Klimaboni pro E-Bike, 1.000 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni pro E-Lastenrad, 100 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni pro (Elektro-)Lasten-/Kinderanhänger plus Zusatzprämie von 500 € in Form von Marburg-Gutscheinen und 26 Klimaboni (ab 2.000 km innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb) pro Elektro-Lastenrad
  • Lastenrad-Förderung Wiesbaden: 25 % bzw. max. 500 € Zuschuss pro Lastenrad & 25 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro E-Lastenrad für natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Wiesbaden

Lastenrad-Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Eine staatliche Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt es nicht. Aber die Stadt Greifswald bietet eine Förderung auf kommunaler Ebene an. So können Vereine, Kindergärten, Träger sozialer Einrichtungen, aber auch Privatpersonen einen Zuschuss von maximal 1.000 € pro Jahr und Haushalt für die Anschaffung eines Lastenrades beantragen.

Lastenrad-Förderung Niedersachsen

Niedersachsen fördert den Kauf von Lastenräder mit und ohne Pedelec-Antrieb für Privatpersonen, Einzelunternehmen, Vereine, Kommunen und Verleihanbieter mit maximal 400 bis 800 €. Die Abwicklung läuft über die niedersächsische NBank unter folgenden Bedingungen ab:

  • Der Antragssteller hat seinen Hauptsitz, seine Niederlassung oder seinen Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen.
  • Die Mindestzuladung (ohne Fahrer) beträgt 40 kg.
  • Das Lastenfahrrad dient überwiegend dem Transport von Gütern (Transportzweck kann auch die Personenbeförderung sein, wenn dieses nicht der überwiegende Hauptzweck ist).

Aufgrund der hohen Nachfrage ist die Antragsstellung allerdings aktuell nicht möglich.

Neben der Lastenrad-Förderung Niedersachen gibt es auch noch einige kommunale Programme, von denen ihr profitieren könnt.

Weitere Anbieter in Niedersachsen:

  • Lastenrad-Förderung Braunschweig: 25 % bzw. max. 500 € Zuschuss pro Lastenrad & 25 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro E-Lastenrad für Braunschweiger Betriebe, freiberuflich tätige Personen, Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Lastenrad-Förderung Hemmingen: 20 % bzw. max. 500 € Zuschuss pro (E-)Lastenrad
  • Lastenrad-Förderung Lingen (Ems): 25 % bzw. max. 500 € Zuschuss pro (E-)Lastenrad für Privatpersonen mit Wohnsitz in Lingen
  • Lastenrad-Förderung Verden: 20 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro (E-)Lastenrad & 30 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro gebrauchtes (E-)Lastenrad für natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Verden
  • Lastenrad-Förderung Wedemark: 750 € Zuschuss pro E-Lastenrad für private Haushalte mit (Wohn-)Sitz in Wedemark

Lastenrad-Förderung Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bezuschusst den Kauf von Lastenräder mit und ohne Pedelec-Antrieb für natürliche Personen als freiberuflich Tätige sowie Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe mit maximal 500 bis 4.200 €. Folgende Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Der Antragssteller hat seinen Hauptsitz, seine Niederlassung oder seinen Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Mindestnutzlast beträgt 70 kg ohne Fahrer*in.
  • Pro Antragsberechtigtem sind bis zu fünf Lastenfahrräder pro Jahr förderfähig.

Neben der Lastenrad-Förderung Nordrhein-Westfalen gibt es auch noch einige kommunale Programme, von denen ihr profitieren könnt.

Weitere Anbieter in Nordrhein-Westfalen:

  • Lastenrad-Förderung Aachen: 10 % bzw. max. 300 € Zuschuss pro E-Roller und E-Lastenrad für Aachener Familien
  • Lastenrad-Förderung Bottrop: 30 % bzw. max. 600 € Zuschuss pro Lastenrad & 30 % bzw. max. 900 € Zuschuss pro E-Lastenrad für Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Bottrop
  • Lastenrad-Förderung Düsseldorf: Das Förderprogramm für Lastenräder 2023 der Stadt Düsseldorf wird aktuell überarbeitet. Updates gibt es auf der offiziellen Website.
  • Lastenrad-Förderung Essen: 20 % bzw. max. 800 € Zuschuss pro Lastenrad & max. 200 € Zuschuss pro Anhänger für Privatpersonen mit Wohnsitz in Essen
  • Lastenrad-Förderung Hagen: Max. 500 € Zuschuss pro Lastenrad & max. 1.000 € Zuschuss pro E-Lastenrad für Privatpersonen mit Wohnsitz in Hagen
  • Lastenrad-Förderung Köln: Das Förderprogramm für Lastenräder 2023 der Stadt Köln wird aktuell überarbeitet. Updates gibt es auf der offiziellen Website.

Weitere kommunale Angebote kleinerer Gemeinden findet ihr bei Cargobike.jetzt.

Lastenrad-Förderung Rheinland-Pfalz

Eine bundesweite Förderung gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Dafür findet ihr hier einige kommunale Angebote, von denen ihr profitieren könnt.

Weitere Anbieter in Rheinland-Pfalz:

  • Lastenrad-Förderung Ingelheim: 25 % bzw. max. 1.000 € Zuschuss pro Lastenrad & 25 % bzw. max. 1.500 € Zuschuss pro E-Lastenrad für Privatpersonen mit Wohnsitz in Ingelheim am Rhein
  • Lastenrad-Förderung Mainz: 100 € Zuschuss pro E-Bike, 600 € Zuschuss pro E-Lastenrad & 200 € Zuschuss pro E-Roller für Privatpersonen

Lastenrad-Förderung Saarland

Für das Saarland gibt es leider aktuell keine Lastenrad-Förderprogramme.

Lastenrad-Förderung Sachsen

Auch das Land Sachsen unterstützt den Kauf von Lastenräder mit und ohne Pedelec-Antrieb. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von 500 €. Der Zuschuss je E-Lastenrad beläuft sich auf 1.500 €. Für Privatpersonen gibt es in Sachsen leider keine Förderprogramme.

Lastenrad-Förderung Sachsen-Anhalt

Für Sachsen-Anhalt gibt es aktuell leider keine Lastenrad-Förderprogramme.

Lastenrad-Förderung Schleswig-Holstein

Eine bundesweite Förderung gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Allerdings bietet die Lastenrad-Förderung Neumünster 750 € Zuschuss pro (E-)Lastenrad für Privatpersonen, Familien und Kleinunternehmen mit (Wohn-)sitz in Neumünster.

Lastenrad-Förderung Thüringen

Auch Thüringen unterstützt den Kauf von (E-)Lastenräder und entsprechenden Anhängern. Antragsberechtigt sind Thüringer Privatpersonen und Unternehmen. Lastenfahrräder werden mit 40 % bzw. maximal 1.000 € bezuschusst, bei Lasten-Pedelecs beläuft sich die Unterstützung auf 40 % bzw. maximal 2.000 € und bei Lasten-S-Pedelecs auf 40 % bzw. maximal 3.000 €. Für den Kauf eines Anhängers erhaltet ihr maximal 500 € und für E-Anhänger maximal 1.000 €. Die Abwicklung läuft über die Thüringer Aufbaubank ab.

Einen visuellen Überblick über sämtliche Lastenradförderungen erhaltet ihr außerdem mit der interaktiven Karte auf fahrrad.de.

Kennt ihr schon das iBullitt von Urban-e? Alle Infos zum praktischen Cargobike:

Elektrisches Lastenfahrrad: Das iBullitt von Urban-e
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