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Vaterschaftstest beim Jugendamt: Wie ihr rechtliche Hilfe bekommt

Vaterschaftstest Jugendamt
© Getty Images/FatCamera

Wenn ein Baby bei seiner Geburt keinen rechtlichen Vater hat, kann man sich als Mutter ans Jugendamt wenden. Das hilft der Mutter bei einer Vaterschaftsanerkennung und tritt als Beistand auf.

Vaterschaft, Sorgerecht und Kindesunterhalt

Bei unverheirateten Paaren wird zunächst einmal bei der Geburt des Kindes nur die Mutter gesetzlich festgestellt und als einziger Elternteil in die Geburtsurkunde aufgenommen. Der biologische Vater muss die Vaterschaft erst anerkennen, aber auch dann ist er noch nicht der rechtliche Vater. Das gemeinsame Sorgerecht muss er extra noch beantragen. Dafür ist die Vaterschaftsanerkennung Voraussetzung.

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Wenn eine Mutter bei der Geburt nicht genau weiß, wer der Vater ist bzw. es erstmal keinen Kandidaten gibt, der die Vaterschaft anerkennt, kann sie sich ans Jugendamt wenden. Zuständig ist immer das örtliche Jugendamt der jeweiligen Stadt, des Bezirks oder der Gemeinde. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft können die Unterhaltsansprüche des Kindes nach der Geburt geltend gemacht werden.

So hilft dir das Jugendamt bei der Vaterschaftsfeststellung

Über die jeweilige Website eures Ortes findet ihr heraus, wann das Jugendamt geöffnet ist und könnt zu den Sprechzeiten erscheinen. Dann erklärt ihr euren Fall und worum es geht. Diese Beratung ist vollkommen kostenlos. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin vor Ort nimmt eure Personalien auf und erklärt euch, welche Schritte notwendig sind.

Das Jugendamt kann die Aufgabe eures Beistandes übernehmen und euch vor Gericht vertreten. Zunächst wird die jeweilige Mitarbeiterin den Mann, der als leiblicher Vater in Frage kommen könnte, zu einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auffordern. Wenn der von der Mutter benannte Kandidat dies ablehnt oder mehrere potentielle Väter in Frage kommen, kann das Jugendamt als Beistand eine Vaterschaftsklage für die Mutter führen.

In diesem Rahmen kann auch gerichtlich ein Vaterschaftstest angeordnet werden, damit zweifelsfrei geklärt ist, wer vor dem Gesetz der Vater ist. Dieser Vaterschaftstest ist sehr wichtig für alle weiteren väterlichen Rechte und Pflichten, wie z. B. beim Thema Unterhalt und Kindesunterhalt. Eine unverheiratete alleinerziehende Mutter kann bis zu drei Jahre nach der Geburt des Kindes (in bestimmten Fällen auch länger) Unterhalt bekommen. Dem Kind steht Unterhalt von Seiten des nicht-betreuenden Elternteiles zu.

"Im Grundsatz sind beide Eltern anteilig für den Unterhalt des Kindes zuständig (§ 1606 Absatz 3 Satz 1 BGB). Leben die Eltern getrennt und wird das Kind überwiegend von einem Elternteil betreut, so muss in der Regel alleine der andere Elternteil für den Unterhalt des Kindes aufkommen (§ 1606 Absatz 3 Satz 2 BGB)."
BMJ

Vaterschaftstest beim Jugendamt durchführen

Das Jugendamt selber führt den Vaterschaftstest nicht durch. Es hat aber unter Umständen Testkits für einen DNA-Test anhand von Speichelproben vor Ort, mit dem ihr die Probeentnahme durchführen könnt. Und es unterstützt euch dabei, die nötigen Formulare und Proben an das Labor zur Auswertung zu senden. Den Test selbst muss ein in Deutschland akkreditiertes Labor durchführen. Dieses schickt euch auch die Auswertung inklusive Abstammungsgutachten. Damit der Test vor Gericht verwertbar ist, muss er unter bestimmten Bedingungen stattfinden:

  • Alle Personen müssen schriftlich einwilligen: Heimliche Tests sind in Deutschland gesetzlich verboten. Alle beteiligten Personen müssen ihr schriftliches Einverständnis für den Test geben. Für minderjährige Kinder muss die Mutter oder auch das Jugendamt in Vertretung zustimmen. Wenn der Vater sich weigert, kann nur ein Gericht den Test anordnen.
  • Bezeugte Probeentnahme: Der Test muss vor den Augen eines/einer unabhängigen Dritten durchgeführt werden, damit er als gültig anerkannt ist und es nicht zu einer Manipulation oder Tausch der Proben kommen kann. Daher könnt ihr den Test gemeinsam vor Ort mit den Mitarbeitenden des Jugendamts durchführen, die die Entnahme der Probe und den Versand ans Labor beobachten und schriftlich bestätigen müssen. Laut GenDiagnostik-Gesetz darf die DNA-Probe nicht alleine zu Hause durchgeführt werden.
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Die Kosten für den Test trägt teilweise zunächst das Jugendamt selbst, das sich diese dann vom festgestellten Vater zurückholen kann. Weitere Fragen rund ums Thema Vaterschaftstest klären wir hier:

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Quellen: BMJ, BMG, Vaterschaftsanalyse.de

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