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Kontrolltermine

Wie oft sollte man zum Frauenarzt oder zur Frauenärztin?

Wie oft zum Frauenarzt?

Ein Besuch beim Frauenarzt oder bei der Frauenärztin sollte von jeder Frau regelmäßig wahrgenommen werden, um Krankheiten und Co. frühzeitig zu erkennen, aber auch Schwangerschaften aufmerksam zu begleiten. Wie oft man zum Frauenarzt oder zur Frauenärztin gehen sollte, hängt nicht nur von den Lebensumständen, sondern oft auch vom Alter ab.

Wie oft sollte man zum Frauenarzt und was zahlt die Kasse?

Natürlich entscheidet jede Frau für sich, wie oft sie zu einem Kontrolltermin bei der Frauenärztin geht, doch der Gesundheit wegen gibt es für Frauen von der Krankenkasse ganz klar Empfehlungen, wie oft sie diese Termine wahrnehmen sollte. Ein Besuch in der Arztpraxis besteht aus einer Beratung und einer anschließenden Untersuchung und gilt meist eher als Kontrolltermin und der Vorsorge.

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Nachfolgende Terminempfehlungen gelten nur allgemein - Frauen sollten in individueller Absprache mit ihrem Frauenarzt oder ihrer Frauenärztin absprechen, wie oft sie Kontrolltermine durchführen sollten, denn es gibt auch familiäre Vorerkrankungen, die Einfluss auf die Anzahl der Termine haben. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ähnelt sich bei den einzelnen Anbietern, doch sollte mit der jeweiligen Krankenkasse genau abgeklärt werden, welche Leistungen genau enthalten sind.

Frauen ab 20 Jahre

Eltern entscheiden oft mit ihren Töchtern zusammen, wann diese zum ersten Mal den Frauenarzt oder die Frauenärztin besuchen sollten. Von da an (wenigstens aber ab dem 20. Lebensjahr) sollten Frauen dann einmal jährlich zu einem Kontrolltermin in der Praxis erscheinen, wobei der Genitalbereich zur Früherkennung auf Krebserkrankungen untersucht wird. Das zählt so auch als Kassenleistung, genauso wie ein jährlicher Test auf Chlamydien zwischen 20 und 25 Jahren.

Frauen zwischen 30 und 49 Jahren

Im Alter von 30 bis 49 Jahren sollten Frauen zudem jährlich ihre Brust untersuchen lassen. Das kann entweder gleich bei einem Kontrolltermin erledigt werden oder aber bei einem separaten Termin in der Arztpraxis und gehört ebenfalls zur Kassenleistung.

Frauen zwischen 50 Jahren und 69 Jahren

Frauen ab dem Alter von 50 können zusätzlich zur Kontrolluntersuchung auch alle 2 Jahre ihre Brust röntgen lassen, um mögliche Krankheiten früh erkennen zu können. Diese Leistung übernehmen die Krankenkassen.

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Frauen, die die Pille nehmen oder eine Spirale haben

Bei Frauen, die mit der Pille verhüten, wird geraten, zweimal im Jahr die Frauenärztin oder den Frauenarzt aufzusuchen, um nicht nur zu einem Kontrolltermin zu erscheinen, sondern auch über eventuelle Nebenwirkungen und Co. zu sprechen. Frauen, denen eine Spirale in die Gebärmutter eingesetzt wurde, sollten zweimal im Jahr per Ultraschall untersuchen lassen, wie dieses Verhütungsmittel sitzt und ob die Spirale möglicherweise verrutscht sein könnte.

Wie oft muss man als Schwangere zum Frauenarzt?

Laut dem G-BA, dem gemeinsamen Bundessauschuss über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung, sollten Schwangere zu insgesamt 10 Vorsorgeterminen beim Frauenarzt oder der Frauenärztin erscheinen, die im Abstand von 4 Wochen angesetzt werden. Mit dem Wechsel in die 32. Schwangerschaftswoche finden alle 14 Tage Kontrolltermine statt, nach dem Überschreiten des Entbindungstermins findet alle zwei Tage ein Termin statt.

Auch hier ist zu beachten: Der Bedarf an Kontrollterminen wird individuell von der Frauenärztin mit der jeweiligen Frau abgesprochen. Oben genannte Terminabstände gelten als allgemeine Richtlinien.

Folgende Untersuchungen gelten während der Schwangerschaft als Kassenleistung:

  • Die regelmäßige Untersuchung der werdenden Mutter und ihrem Kind (Blutdruck und Gewicht der Mutter, Urinuntersuchungen, Abtasten der Kindslage und der Gebärmutter,..)
  • Untersuchung der Herzaktivitäten
  • 3 Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft
  • Tests auf mögliche Krankheiten wie HIV, Hepatitis B, Röteln und Schwangerschaftsdiabetes, aber auch Toxoplasmose (bei Verdacht)
  • Impfungen: saisonale Influenza, Keuchhusten
  • von Krankenkasse zu Krankenkasse gibt es außerdem verschiedene Zusatzleistungen

Auch mit eindeutigen Symptomen zur Frauenärztin

Nicht nur einfache Kontrolltermine sind wichtig! Es gibt zudem verschiedene Anzeichen, aufgrund derer eine Frau in jedem Fall unbedingt den Arzt oder die Ärztin aufsuchen sollte.

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  • Bei Schmerzen und Brennen im Genitalbereich beim Sex oder Urinieren
  • Ungewohntem Ausfluss
  • Starke und lange Monatsblutungen
  • Verhärtungen und auch Knoten in der Brust

Bei jungen Mädchen sollten, wenn noch kein Frauenarztbesuch stattgefunden hat, jedoch unbedingt in folgenden Fällen die Arztpraxis aufgesucht werden:

  • Bei starkem Ausfluss, Jucken oder Brennen im Genitalbereich
  • Blutungen, obwohl noch keine Periode eingesetzt hat
  • Entwicklungsstörungen
  • Sexueller Misshandlung (oder Verdacht)

Frauenärzte und Frauenärztinnen können nicht nur zu Kontrollterminen, sondern auch zu wichtigen Beratungen aufgesucht werden. Der Kinderwunsch und eine Beratung diesbezüglich zählt ebenso zur Leistung des Arztes. Gleiches gilt natürlich auch dann, wenn der Kinderwunsch sich bisher noch nicht erfüllen konnte.

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Bildquelle: Getty Images/nortonrsx

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