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Wozu die Urkunde?

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Mann und Frau am Computer
© Getty Images/ fizkes

Vor allem für Verlobte ist die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister von großer Bedeutung, denn für die Eheschließung verlangt das Standesamt die Vorlage der Urkunde. Wie und auf welchem Weg ihr eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen könnt und ob sie sich von einer Geburtsurkunde unterscheidet. 

Was ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

Zuerst kommen wir einmal zum etwas trockenen Teil: Bei einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister handelt es sich um eine sogenannte Personenstandsurkunde. Darin enthalten sind alle wichtigen Daten, die im Zuge eurer Geburt vom zuständigen Standesamt eingetragen wurden. In erster Linie enthält die Urkunde also Informationen zum Geburtszeitpunkt (Datum und Uhrzeit), Geburtsort, Vor- und Nachnamen des Kindes sowie Angaben zum Geschlecht.

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Des Weiteren gibt die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Auskunft über: 

  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Religionszugehörigkeit des Kindes und der Eltern 
  • ggf. Namensänderung
  • ggf. Adoption
  • ggf. Scheidung der Eltern
  • ggf. Beruf und akademischer Grad der Eltern (bei Geburtenregistern vor 2009)

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister kann entweder mit oder ohne Hinweisteil ausgestellt werden. Bei der Urkunde mit Hinweisteil sind zum Beispiel zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung der Eltern vermerkt. 

Gut zu wissen: Bis 2009 war die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister unter dem Namen Abstammungsurkunde bekannt.

Wozu braucht man eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?

Verliebt, verlobt, (bald) verheiratet: Steht bei euch eine Hochzeit an? Zwar gehört die Hochzeit zum wohl schönsten und romantischsten Tag im Leben eines Paares, doch ganz ohne Bürokratie und Papierkram geht es dann doch nicht. Aus diesem Grund müsst ihr zur Anmeldung eurer Hochzeit eure und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister eures Partners bzw. eurer Partnerin beim zuständigen Standesamt vorlegen. Ausnahme: Eure Hochzeit findet in eurem Geburtsort statt, denn dann kann das Standesamt direkt auf das Geburtenregister zugreifen.

Mit der beglaubigten Abschrift soll unter anderem die Herkunft belegt und ausgeschlossen werden, dass es sich beim zukünftigen Brautpaar um Blutsverwandte handelt. Neben einer bevorstehenden Hochzeit ist die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister außerdem für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendig. Dieses wird wiederum benötigt, wenn eure Hochzeit im Ausland stattfinden soll.

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Ausstellungsdatum beachten: Achtet darauf, dass eure beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister zum Zeitpunkt eurer Hochzeitsanmeldung nicht älter als sechs Monate ist.

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Wie und wo beantragt man das beglaubigte Dokument?

Um die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister zu beantragen, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Persönlich: Wohnt ihr noch in eurem Geburtsort oder zumindest in der Nähe, ist das dort zuständige Standesamt der beste Ansprechpartner für eine schnelle und unkomplizierte Beantragung eurer beglaubigten Abschrift. Dazu braucht ihr lediglich euren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass zur Vorlage. Habt ihr selbst keine Zeit oder seid nicht vor Ort, kann auch ein/eine Vertreter*in (z. B. Eltern, Lebenspartner*in, Kinder oder Enkel) euer Dokument abholen. Hierfür ist in der Regel der Ausweis der abholenden Person sowie eine schriftliche Vollmacht notwendig.
  • Über den Postweg: Für die postalische Beantragung ist ein formloses Schreiben an das Standesamt eures Geburtsortes mit der Bitte um die Übersendung eures Dokuments ausreichend. Wichtig ist, dass ihr euren Vor- und Nachnamen, euer Geburtsdatum sowie den Geburtsort, den Grund für die Beantragung (Eheschließung, etc.) sowie eure aktuelle Adresse zur Zusendung angebt. 
  • Online-Anforderung: Je nach Standesamt könnt ihr euren Antrag auch online einreichen. Das hat den Vorteil, dass ihr nicht persönlich beim Standesamt erscheinen müsst, unter Umständen ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. Zudem gibt es einige Online-Anbieter, die eure beglaubigte Abschrift gegen eine Gebühr für euch beantragen. 

Gut zu wissen: Für die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister entstehen Kosten zwischen 10 und 12 €. Für eine weitere Abschrift wird nochmals eine Gebühr um die 6 € erhoben. Ausstellungen für die gesetzliche Rentenversicherung sind in der Regel kostenlos. 

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Wie lange es dauert, bis euch die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt wird, ist von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. Seid ihr vor Ort, könnt ihr die Urkunde mit etwas Glück sofort mitnehmen. Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit jedoch ca. fünf Werktage. 

Gibt es einen Unterschied zwischen beglaubigter Abschrift aus dem Geburtenregister und Geburtsurkunde?

Viele denken im ersten Moment, dass es sich bei der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister und der Geburtsurkunde um ein und dasselbe Dokument handelt, es gibt jedoch einen kleinen, aber feinen Unterschied: Die Geburtsurkunde – zwar ebenfalls eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenregister erstellt wird – enthält keine Angaben über die leibliche Abstammung des Kindes.

Wurde man also als Baby adoptiert, ist diese Information nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt. Aus diesem Grund ist für eine Hochzeit die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister notwendig, um eine Blutsverwandtschaft aufgrund einer Adoption im Kindesalter auszuschließen. 

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