Mit der neuen Bundesregierung unter SPD und Union kommt die viel diskutierte Mütterrente III, auch "erweiterte Mütterrente". Dabei geht es darum, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder erzogen haben, diese Erziehungszeiten als Zuschlag auf ihre Altersrente erhalten – und zwar unabhängig davon, wann ihre Kinder geboren wurden. Warum das umstritten ist? Wir erörtern die kniffligen Details.
- 1.Was ist die Mütterrente?
- 2.Was ändert sich mit der Mütterrente III?
- 3.Welche Höhe hat die Mütterrente?
- 4.Wie beantragst du die Mütterrente?
- 5.Warum ist die Mütterrente III umstritten?
- 6.Wann kannst du die Mütterrente beziehen?
- 7.Welche Voraussetzungen musst du für die Mütterrente erfüllen?
- 8.Was du tun kannst, wenn du nicht fünf Jahre gesetzlich rentenversichert warst
- 9.Wann hast du keinen Anspruch auf die Mütterrente?
- 10.Wann ist mit der Auszahlung der Mütterrente III zu rechnen?
Was ist die Mütterrente?
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente, sondern stellt einen Zuschlag auf die Altersrente dar. Damit werden Zeiten, in denen ein Elternteil ein Kind erzogen hat, bei der Rentenberechnung als Beitragszeiten berücksichtigt.
Was ändert sich mit der Mütterrente III?
Die Mütterrente I wurde erstmals im Jahr 2014 eingeführt und 2019 durch die Mütterrente II verändert. Bisher wurden Eltern von vor 1992 geborenen Kindern benachteiligt, das sind bundesweit rund 10 Millionen betroffene Mütter (und Väter). Die zum 1. Januar 2027 geplante Mütterrente III soll zukünftig für alle Mütter einheitlich geregelt sein, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Die Mütterrente III bedeutet also eine Rentenerhöhung: Eltern von vor 1992 geborenen Kindern können sich zukünftig auch bis zu 3 Erziehungsjahre pro Kind anrechnen lassen, wie Eltern von nach 1992 geborenen Kindern. Das entspricht 3 Rentenpunkten. Bisher erhielten sie nur 2,5 Punkte (mit der Mütterrente I sogar nur 2 Punkte).
Welche Höhe hat die Mütterrente?
Als Versicherte*r sammelst du dein ganzes Arbeitsleben lang Entgeltpunkte (auch Rentenpunkte genannt) auf deinem Rentenkonto. Von ihnen hängt die Höhe deiner späteren Rente ab.
Du erhältst für die Erziehung zusätzliche Entgeltpunkte, die deinem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Der Wert eines solchen Punktes wird regelmäßig zum 1. Juli eines jeden Jahres festgelegt. Zur Berechnung der Höhe nimmt die Rentenversicherung den deutschen Durchschnittsverdienst zu Hilfe. Dieser wurde für 2025 vorläufig auf 50.493 € im Jahr festgesetzt. Wer also 50.493 € verdient, erhält einen Rentenpunkt. 2024 betrug das Durchschnittsentgelt noch 45.358 €.
Ein Entgeltpunkt hat zurzeit (Stand 07/2025) einen Gegenwert von 40,79 €. Bei 3 Entgeltpunkten für ein Kind würdest du somit einen maximalen monatlichen Zuschlag von 122,37 € auf deine Altersrente erhalten.
Top für Eltern von mehreren Kindern: Die Mütterrente für zwei und mehr Kinder erhältst du in vollem Umfang, selbst wenn sich die Erziehungszeiten überschneiden. Auch für Zwillinge!
Wie beantragst du die Mütterrente?
Die Auszahlung der Mütterrente erfolgt automatisch, du musst sie somit nicht gesondert beantragen, sofern die Erziehungszeiten im Rentenkonto erfasst sind. Wenn sie fehlen, musst du einen Antrag stellen und die Geburtsurkunde deines Kindes bzw. deiner Kinder vorlegen. Das Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung hilft dir, fehlende Zeiten zu ergänzen. Sobald alles vermerkt ist, wird dir die Mütterrente ausgezahlt.
Warum ist die Mütterrente III umstritten?
Die erweiterte Mütterrente erkennt die Erziehungsleistung von Eltern finanziell an – unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder. Vor 1992 gab es noch weniger Kinderbetreuungsplätze als heute, so dass Mütter gezwungen waren, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben oder zumindest auf Teilzeit zu reduzieren. Dadurch haben sie nicht in die Rentenkasse eingezahlt, wodurch Altersarmut ein typisch weibliches Problem geworden ist. Dem soll mit der Mütterrente III entgegengewirkt werden.
Allerdings wird die Finanzierung heiß diskutiert, denn die Einführung der Mütterrente III kostet rund 5 Milliarden € jährlich. Ein Betrag, der nicht aus der Rentenkasse bezahlt wird. Laut Koalitionsvertrag soll diese Leistung aus Steuermitteln finanziert werden. Kritiker*innen befürchten, dass der Beitragssatz in den Rentenversicherungen trotzdem steigt.
Vor allem Wirtschaftsverbände kritisieren die Mütterrente zudem als "überflüssiges Renten- oder Wahlgeschenk". Sie habe keine Steuerungswirkung, da sie an Menschen gezahlt werde, deren Kinder längst erwachsen sind. Sinnvoller sei es, das Geld für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zu verwenden, um die Rentenlücke von Frauen zu schließen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass die Mütterrente bei denen, die sie am dringendsten bräuchten, nicht ankomme. Denn viele Frauen stocken ihre kleine Rente durch Grundsicherung auf. Auf jene werde aber die Mütterrente angerechnet. Ein Freibetrag wird nur gewährt, falls man auf mind. 33 Beitragsjahre bei der Rentenversicherung kommt. Das schaffen viele Frauen nicht. Die höhere Mütterrente führe also dazu, dass die Grundsicherung sinkt. Der Freibetrag müsse daher ausgeweitet werden.
Wann kannst du die Mütterrente beziehen?
Egal ob Mann oder Frau, die Mütterrente erhältst du, wenn du eine Altersrente beziehst und dir die Kindererziehungszeit angerechnet wird. Für die Anerkennung ist entscheidend, wer das Kind überwiegend erzogen hat. Die Rentenversicherung ordnet die Erziehungszeit zwar grundsätzlich der Mutter zu, jedoch könnt ihr diese durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung auf den anderen Elternteil übertragen lassen. Für den gleichen Zeitraum kann dies aber immer nur ein Elternteil sein.
Somit können in der Regel folgende Personen die Rente beziehen:
- Eltern
- Adoptiveltern
- Pflegeeltern
- Stiefeltern
- Großeltern
- Verwandte
Welche Voraussetzungen musst du für die Mütterrente erfüllen?
Die Mütterrente ist ein Zuschlag zu deiner Altersrente. Du erhältst sie somit nur, wenn du einen Anspruch auf die Altersrente hast. Einen Anspruch auf die Altersrente hast du wiederum nur, wenn du mindestens fünf Jahre (60 Monate) gesetzlich rentenversichert warst.
Falls du die fünf Jahre nicht erreicht hast, kannst du dir die Zeiten der Kindererziehung anrechnen lassen:
Mit der neuen Mütterrente III erfüllst du diese Voraussetzungen schon, wenn du ein Kind erzogen hast und zudem 24 Monate gesetzlich rentenversichert warst, da ein Kind mit 3 Jahren (36 Monaten) berücksichtigt wird (24 Monate Arbeit + 36 Monate Kindererziehung ergeben die nötigen 60 Monate).
Hast du zwei Kinder großgezogen, erfüllst du die Voraussetzungen, ohne gesetzlich rentenversichert gewesen zu sein (2 x 36 Monate ergeben 72 Monate, also mehr als die nötigen 60).
Achtung: Für die erfolgreiche Anerkennung der Zeiten musst du dein Kind hauptsächlich in Deutschland und nicht im Ausland erzogen haben.
Was du tun kannst, wenn du nicht fünf Jahre gesetzlich rentenversichert warst
Falls du trotz der Berücksichtigung der Erziehungszeiten die Versicherungszeit nicht erfüllt hast, kannst du fehlende Zeiten über die Leistung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung ausgleichen. Dies geht aber nur, wenn du vor 1955 geboren bist und deine Zeiten für Kindererziehung bei der Rente anerkannt wurden. Du kannst dazu die Rentenversicherung kontaktieren und dich ausführlich zu den konkreten Möglichkeiten beraten lassen.
Wann hast du keinen Anspruch auf die Mütterrente?
Auch wenn du die obigen Voraussetzungen erfüllst, gibt es Fälle, in denen du leider keinen Anspruch hast: Hast du in der Erziehungszeit bereits eine Altersrente, Beamtenpension oder eine berufsständische Altersversorgung bezogen, hast du normalerweise keine Ansprüche.
Die Erziehung eines Kindes bringt jede Menge neue Aufgaben mit sich. Insbesondere diese 10 Dinge aus dem Video (aber natürlich noch viel viel mehr) können Mütter perfekt. Erkennst du dich wieder?
Wann ist mit der Auszahlung der Mütterrente III zu rechnen?
Laut Koalitionsvereinbarung soll die Mütterrente III zum 1. Januar 2027 eingeführt werden. Allerdings ist zu erwarten, dass die Auszahlung frühestens 2028 vonstatten geht, da die Rentenversicherung eine gewisse Zeit für die technische Umsetzung benötigt. Es gilt dann eine Rückwirkung für 2027.
Aber Achtung: Die Mütterrente III wird nicht rückwirkend für frühere Jahre ausgezahlt, sondern nur für zukünftige Rentenansprüche. Am Besten lässt du dich bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Rentenberater über die genauen Auswirkungen der Mütterrente III auf deine individuelle Rente informieren.