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Mit diesem simplen Trick sichern sich Eltern bis zu 112 € mehr Rente

Lachende Familie
© Getty Images / miniseries

Der durchschnittliche Rentenbetrag liegt in Deutschland bei 1.250 €. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen sogar mit deutlich weniger Geld über die Runden kommen. Wir haben gute Nachrichten: Eltern können sich jetzt ihre Erziehungsleistung anerkennen lassen – und ihre Rente um bis zu 112 € steigern! Wir erklären euch, wie das geht.

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So könnt ihr mit nur einem Antrag eure Rente erhöhen

Euer Kind ist nach 1992 zur Welt gekommen? Dann könnt ihr euch die ersten drei Jahre nach der Geburt bei der Deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen. Auch falls euer Kind 1991 oder früher geboren wurde, lässt sich der Rentenbetrag aufstocken. In diesem Fall bekommt ihr zwei Jahre und sechs Monate als sogenannte "Mütterrente" gutgeschrieben. Keine Sorge: Auch als Väter könnt ihr die Mütterrente beantragen. Wie das geht, erfahrt ihr weiter unten.

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Gut zu wissen: Ihr müsst eure Mütterrente selbst beantragen, denn leider wird sie nicht automatisch anerkannt. Solltet ihr den Antrag bereits gestellt haben, könnt ihr eurem Versicherungsverlauf entnehmen, ob euch die Kindererziehung gutgeschrieben wurde oder nicht. Hier könnt ihr den Antrag kostenlos herunterladen.

Wenn ihr über 43 Jahre alt seid, müsst ihr zudem eine Kontenklärung beantragen. Bei der Kontenklärung geht es darum, die vorhandenen Daten in eurem Versicherungskonto zu prüfen, eventuelle Lücken ausfindig zu machen und zu schließen. Ihr könnt den Antrag online ausfüllen und müsst im nächsten Schritt gültige Zeugnisse oder Bescheinigungen einreichen, damit eure Rente korrekt nachvollzogen werden kann. Neben der Arbeitszeit und der Kindererziehung könnt ihr euch außerdem eure Ausbildung bzw. euer Erststudium oder den Wehrdienst anerkennen lassen. Auch lange Krankheitsphasen oder bescheinigte Arbeitslosigkeit könnt ihr euch gutschreiben lassen.

Ein Jahr Kindererziehung entspricht fast einem Rentenpunkt

Um überhaupt Rentenanspruch zu haben, müssen mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt werden. Welchen Rentenbetrag ihr genau erhaltet, hängt dann von der Anzahl eurer Rentenpunkte ab. Für jedes Jahr Kindererziehung wird euch knapp ein Rentenpunkt gutgeschrieben. Das sind Stand Januar 37,60 € pro Monat. Wer sich also alle drei Jahre der Erziehungszeit anerkennen lässt, erhöht seine Rente um circa 112,80 € monatlich.

Und es wird noch besser: Auch für das zweite Kind könnt ihr euch die Erziehungszeit eurem Rentenkonto gutschreiben lassen. Der Betrag kann also noch weiter steigen!

Einziger Nachteil: Nur ein Elternteil kann sich die Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Sind beide Eltern in die Erziehung mit eingebunden, hat grundsätzlich die Mutter einen Anspruch auf Rentenerhöhung. Es ist jedoch möglich, dieses Recht mit einem gemeinsamen Statement beider Partner auf den Vater zu übertragen. Diesen Antrag könnt ihr in einem rückwirkenden Zeitraum von 2 Monaten stellen.

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Wer profitiert noch von der Rentenerhöhung?

Die Kindererziehungszeit gilt auch für Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern. Auch Großeltern oder anderweitige Verwandte haben ein Recht auf Rentenerhöhung, wenn das Kind als Pflegekind in ihrem Haushalt großgezogen wird.

Sind die Eltern eines Kindes gleichgeschlechtlich, hat grundsätzlich die leibliche Mutter bzw. der leibliche Vater Anspruch auf Kindererziehungszeit. Wenn beide Elternteile das Kind adoptiert haben, wird der- oder diejenige berücksichtigt, welche*r das Kind zuerst adoptiert hat. Fand eine gemeinsame Adoption statt, wird der Betrag auf beide Elternteile im monatlichen Wechsel verteilt.

Falls ihr euch auch manchmal fragt, ob eure Ausgaben eigentlich normal sind und wie viel Geld die Deutschen TATSÄCHLICH zum Leben brauchen, kann euch dieses Video weiterhelfen:

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Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente ; Deutsche Rentenversicherung: Anrechnung von Kindererziehungszeiten ; R+V Versicherungen: Kindererziehungszeit und Rente: Das sind Ihre Ansprüche ; Versorgungswerk der Ärztekammer Schleswig-Holstein: Informationen zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten

Und noch mehr Wichtiges zu Recht, Finanzen und Co. findet ihr hier:

Finanzcheck: Wie gut kannst du wirklich mit Geld umgehen?

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