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Deine Mutterschutzfrist: Dauer, Geld & Rechte

Mutterschutzfrist

Als Mutterschutzfrist bezeichnet man den Zeitraum, in dem du vor und nach der Entbindung nicht arbeiten darfst. Wozu diese Frist dient, wann sie beginnt und endet und wie viel Geld du während dieser Zeit erhältst, erfährst du bei uns.

Was ist die Mutterschutzfrist?

Wie der Name schon sagt, dient die Mutterschutzfrist dazu, die (werdende) Mama und ihr Baby zu schützen. Die Frist ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt und gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Neben dem festgelegten Zeitraum, in dem du nicht arbeiten darfst, gelten noch weitere Rechte. Zum Beispiel darfst du nicht gekündigt werden und es dürfen dir keine finanziellen Einbußen entstehen. Du selbst darfst während der Mutterschutzfrist aber "ganz normal" kündigen, zum Ende dieser Frist sogar, ohne die regulären Kündigungszeiten einzuhalten. Für Mütter, die selbstständig tätig sind, gilt die Mutterschutzfrist nicht.

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Wie lange dauert die Mutterschutzfrist?

Die Mutterschutzfrist dauert in der Regel ungefähr 14 Wochen und wird nach dem errechneten Geburtstermin (ET) festgelegt. Da aber die wenigsten Kinder genau am Termin geboren werden, ändert sich der exakte Zeitraum nach der Geburt meist noch einmal.

Vor der Geburt

Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin (ET). In diesem Zeitraum darfst du als werdende Mama nicht arbeiten, es sei denn, du erklärst dich ausdrücklich dazu bereit. Du kannst diese Entscheidung aber jederzeit wieder zurücknehmen und doch zuhause bleiben. Wenn dein Arbeitgeber sich nicht daran hält, kannst du dich an deine Aufsichtsbehörde wenden.

Nach der Geburt

Die Mutterschutzfrist endet 8 Wochen nach der Geburt deines Babys. So lange darfst du nicht arbeiten: Es gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Dieses Beschäftigungsverbot besteht übrigens auch dann, wenn du das Baby zur Adoption freigibst.

Achtung: Es ist nicht möglich, die Fristen von vor und nach der Geburt gegenseitig zu verschieben. Das heißt, du kannst zum Beispiel nicht 4 Wochen vor und 10 Wochen nach der Geburt nehmen.

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Wann verlängert sich die Mutterschutzfrist?

In folgenden Situationen verlängert sich die errechnete Mutterschutzfrist:

  • Geburt von Mehrlingen: Bei Zwillingen, Drillingen usw. verlängert sie sich auf 12 Wochen nach der Entbindung.
  • Wenn das Baby eine Behinderung hat: Wenn bei dem Kleinen innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt wird, erhöht sich die Frist ebenfalls auf 12 Wochen nach der Entbindung.
  • Bei einem Frühchen: Wird das Baby vor der vollendeten 37. SSW geboren, verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt.
  • Wenn das Baby vor der vollendeten 34. SSW geboren wird: Kommt das Kleine zur Welt, noch bevor die errechnete Mutterschutzfrist angefangen hat, verlängert sie sich auf 18 Wochen nach der Geburt: 12 Wochen, weil das Kind ein Frühchen ist, plus die 6 Wochen, die die Mama eigentlich vor der Geburt gehabt hätte, aber nicht in Anspruch nehmen konnte.

Die verlängerte Frist kannst du bei der Krankenkasse beantragen.

Weitere Situationen, in denen sich die Mutterschutzfrist verändert

  • Wenn das Baby kurz vor dem ET zur Welt kommt: Du hast dann trotzdem Anspruch auf 14 Wochen Mutterschutzfrist. So verlängert sie sich nach der Geburt um die Anzahl der Tage, die du vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konntest.
  • Wenn das Baby nach dem ET auf die Welt kommt: Du hast dann trotzdem noch 8 Wochen nach der Geburt – nicht etwa weniger.
  • Als Schülerin/Studentin: Du musst die achtwöchige Mutterschutzfrist nach der Geburt nicht unbedingt einhalten. Wenn du möchtest, darfst du schon vorher wieder in die Schule bzw. zur Uni gehen.
  • Beim Tod des Kindes während der Geburt oder kurz danach: In diesem traurigen Fall darfst du frühestens 2 Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten, aber nur wenn du willst. Du kannst diese Entscheidung jederzeit widerrufen und hast ebenfalls das Recht auf 8 Wochen nach der Geburt. Bei einer Fehlgeburt unter 500 Gramm Gewicht und vor der 24. SSW hast du hingegen leider kein Anrecht auf die Mutterschutzfrist.

Wie das Baby zur Welt kam, ist für die Berechnung der Frist übrigens unerheblich. Bei einem Kaiserschnitt (egal, ob geplant oder ungeplant) ist sie gleich lang wie bei einer spontanen Geburt. Wenn der Kaiserschnitt vor dem errechneten ET durchgeführt wurde, verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt ebenfalls um die vorher nicht in Anspruch genommenen Tage.

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Wie kann ich die Mutterschutzfrist berechnen?

Du kannst im Kalender nachschlagen: Deine Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem ET und endet 8 Wochen nach der Geburt deines Babys. Wenn zum Beispiel der 10.10. der voraussichtliche Entbindungstermin ist, beginnt die Frist am 29.08. Dann wäre der 28.08. dein letzter Arbeitstag.

Oder aber du gibst den ET und nach der Geburt den tatsächlichen Geburtstag deines Kindes in einen der vielen Online-Mutterschutzrechner ein.

So viel Geld bekommst du während der Mutterschutzfrist

Als Angestellte, Familien- oder Privatversicherte

Wenn du selbst krankenversichert bist, bekommst du während der Mutterschutzfrist so genannte Mutterschaftsleistungen ausbezahlt.

  • Als Berufstätige, gesetzlich Versicherte erhältst du von deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Wie viel das ist, hängt von deinem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate ab, beträgt aber maximal 13 € pro Tag.
  • Sollte dein Netto-Lohn 13 € pro Tag überschreiten, bezuschusst dein Arbeitgeber dieses Mutterschaftsgeld. So ergibt sich das übliche Netto-Gehalt, das du vor Antritt des Mutterschutzes erhalten hast. Du hast also während der Mutterschutzfrist keinen finanziellen Nachteil.
  • Wenn du nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist (zum Beispiel privat krankenversichert oder familienversichert), kannst du Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 € beantragen. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). Dieser Betrag wird nicht auf das Elterngeld angerechnet.
  • Privat versicherte Frauen bekommen vom Arbeitgeber ihr Netto-Gehalt minus 13 € pro Arbeitstag.
  • Das Gleiche gilt auch für geringfügig Beschäftigte, die familienversichert sind. Allerdings zahlt der Arbeitgeber nur dann den Zuschuss, wenn das Netto-Arbeitsentgelt mehr als 390 € im Monat betragen hat.
  • Schwangere, die geringfügig beschäftigt und selbst Mitglied einer Krankenkasse sind, können Mutterschafsgeld über die Kasse beanspruchen.
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Als Studentin

  • Wenn Du Studentin bist, hast du in der Regel eine studentische Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen. In diesem Fall erhältst du trotzdem Mutterschaftsgeld. Falls du als Studentin einen 450 € Job hattest, gelten die gleichen Vorgaben wie für geringfügig Beschäftigte. Das BAföG wird vom Mutterschutzgeld übrigens nicht beeinflusst.

Als arbeitslose (werdende) Mama

  • Wenn Du zu Beginn des Mutterschutzes arbeitslos bist und Arbeitslosengeld bekommst, erhältst Du Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Bezahlt wird das aber von der Krankenkasse. Das Arbeitsamt ist dann nicht mehr für dich zuständig.

Als Selbstständige

  • Als Selbstständige bekommst du keine Mutterschaftsleistungen. Wenn du allerdings eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast, hast du während der Mutterschutzfrist Anspruch auf das Krankentagegeld. Du kannst auch eine private Zusatzversicherung abschließen. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist dann individuell abhängig vom abgeschlossenen Vertrag.
  • Freiberufliche Künstlerinnen, die Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind, haben durch ihre Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ggf. ebenfalls Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Die KSK übernimmt dann die Rolle des Arbeitgebers und zahlt die Zuschüsse.

Wie du das Mutterschaftsgeld beantragst, erfährst du hier:

Übrigens: Das Geld, das du während der Mutterschutzfrist bekommst, ist unabhängig von Faktoren wie dem Geburtstermin oder davon, wie viele Kinder auf die Welt kommen. Wenn du also Zwillinge bekommst, erhältst du gleich viel Geld wie bei einem Kind. Und: Falls du während der Frist freiwillig weiterhin zur Arbeit gehst, bekommst du kein Mutterschutzgeld.

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Mit online Mutterschaftsgeld-Rechnern kannst du kalkulieren, wie viel Geld du während der Mutterschutzfrist erhältst.

Mutterschutzfrist & Elterngeld

Die Bezugsdauer für das Elterngeld beträgt insgesamt 14 Monate. Die Monate, in denen du nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommst, in der Regel also 2 (8 Wochen), musst du zwingend als Basiselterngeld beantragen. Bleiben also automatisch nur noch 12 Bezugsmonate übrig. Wenn du aber ein Frühchen bekommst und deine Mutterschutzfrist deswegen 18 Wochen beträgt, musst du Basiselterngeld sogar für die ersten 5 Lebensmonate deines Babys beantragen. Für deine*n Partner*in bleiben dann leider nur noch 9 Bezugsmonate übrig.

Mutterschutzfrist & Elternzeit

Eltern dürfen höchstens 36 Monate Elternzeit nehmen. Deine Mutterschutzfrist wird ab der Geburt zur Gesamtdauer der Elternzeit addiert. Das heißt, du befindest dich noch rund acht Wochen im Mutterschutz, bevor die gesetzliche Elternzeit beginnt. Du kannst also nicht gleichzeitig im Mutterschutz und in der Elternzeit sein.

Die Mutterschutzfrist beim zweiten Kind

Im Fall, dass du schwanger mit dem zweiten Kind bist und die Elternzeit deines ersten Kindes in die Mutterschutzfrist fällt, gilt Folgendes: Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, hast du wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld von maximal 13 € pro Tag. Der Arbeitgeber muss in der Elternzeit allerdings keinen Zuschuss zahlen.

Tipp: Um den Arbeitgeberzuschuss doch noch zu erhalten, kannst du die Elternzeit deines ersten Kindes unterbrechen und sie an die erneute Elternzeit dranhängen. So vermeidest du eine zeitliche Überschneidung mit der Mutterschutzfrist. Dazu musst du dir allerdings die schriftliche Zustimmung deines Arbeitgebers holen. In diesem Fall ist dieser dann verpflichtet, den Zuschuss zu zahlen und du erhältst wieder dein volles Netto-Gehalt. Dieses wird auf Grundlage der letzten drei Monate vor Beginn der ersten Mutterschutzfrist berechnet.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Mutterschutzfrist vor der Geburt ist der perfekte Zeitpunkt, sich auf die Entbindung vorzubereiten und zum Beispiel die Kliniktasche zu packen. Im Video siehst du, was du mitnehmen könntest:

Krankenhaustasche zur Geburt: 10 Dinge, die du einpacken solltest
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Welche Art der Geburt passt zu mir?

Bildquelle: Getty Images/Ridofranz

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