Die strenge "Osterruhe" wurde zurückgenommen. Doch um die Coronazahlen zu kontrollieren, will die Bundesregierung nun eine Testpflicht für Unternehmen einführen und in einigen Bundesländern sind jetzt schon Coronatests für bestimmte Bereiche erforderlich.
Kommt die Testpflicht für Unternehmen?
Aktuell gilt die Anordnung der Bundesregierung, dass jedes Unternehmen den Mitarbeiter*innen Homeoffice geben sollte, wo es möglich ist. Alle Betriebe, wo eine Präsenz am Arbeitsplatz unerlässlich ist, sollen ihren Mitarbeiter*innen bis zu zwei Coronatests wöchentlich ermöglichen. In der Praxis ist das noch nicht überall so umgesetzt, denn es fehlt teilweise an Tests.
Kanzlerin Merkel kritisierte in der ZDF-Sendung "Anne Will" zudem, dass die Umsetzung der Selbstverpflichtung zum Testen in Unternehmen zu schleppend laufen würde. Jetzt ist eine Testpflicht für Unternehmen im Gespräch, gegen die sich jetzt viele Firmen und auch Arbeitgeberverbände wehren. Nach Ostern könnte das Testen dann für Betriebe zur Verpflichtung werden.
Corona-Testpflicht in Berlin
Der Berliner Senat hat bereits eine verschärfte Corona-Testpflicht beschlossen: Ab Mittwoch müssen alle Kund*innen von körpernahen Dienstleistungen einen tagesaktuellen Coronatest vorlegen, bevor sie den jeweiligen Service in Anspruch nehmen können. Auch die Mitarbeiter*innen und Beschäftigten dieser Bereiche sind verpflichtet, sich regelmäßig testen zu lassen. Als Nachweis gilt nur ein bescheinigtes negatives Testergebnis, kein Selbsttest, den man zu Hause vorgenommen hat.
Die Testpflicht gilt für folgende Bereiche:
- Friseure
- Kosmetik
- Museen, Galerien, Gedenkstätten
- Jeglicher Läden des Einzelhandels
Auf der Website test-to-go.berlin könnt ihr euch informieren, in welchem Testzentrum in der nähe ihr euch kostenlos testen lassen könnt. Zudem soll in Einkaufszentren und Malls verstärkt mobile Testzentren eingerichtet werden. Zusätzlich gilt außerdem ein Verbot von OP-Masken, es dürfen nur noch FFP2-Masken in Supermärkten, dem Nahverkehr und Co. getragen werden.
"Die Testpflicht gilt nicht für "Stellen der Grundversorgung", also Supermärkte, Metzger, Bäckereien, Apotheken, Baumärkte, Drogerien, Optiker, Wochenmärkte, Tankstellen, Fahrrad- und Autowerkstätten, Buchhandel, Abhol- und Lieferdienste von Restaurants."
RBB24.de
Für Potsdam gilt eine ähnliche Regelung zur Testpflicht für den Einzelhandel. Die Details könnt ihr auf potsdam.de nachlesen.
Corona-Testpflicht in Sachsen
Für das Bundesland Sachsen gilt die Testverpflichtung aktuell für alle Angestellte. Seit dem 22. März müssen Arbeitgeber an der Arbeitsstätte allen Mitarbeiter*innen, ob mit oder ohne Kundenkontakt einmal wöchentlich einen Corona-Selbsttest anbieten.
Zudem gilt die Testpflicht für Kund*innen von:
- Körpernahe Dienstleistungen
- Fahrschulen
- Einzelunterricht von Musikschulen und Musikpädagogen
- Schulen
Die Testpflicht gilt im Gegensatz zum Bundesland Berlin jedoch nicht für medizinisch notwendige Behandlungen und Friseurbesuche.
Corona-Testpflicht in Bayern
In Bayern gilt aktuell die Testpflicht noch nicht. Die Unternehmen sind angehalten, ihre Beschäftigten regelmäßig zu testen, doch es wurde noch keine Testverpflichtung eingeführt. Dies könnte sich jedoch nach Ostern ändern. Nach den Osterferien soll für bayerische Schüler*innen eine Testpflicht gelten. Ab 12. April sollen Schüler*innen ab der Grundschule zweimal pro Woche einen Test machen müssen. Gegen die Testpflicht für Grundschulkinder gibt es noch Bedenken seitens des Elternbeirats. Zudem findet der Unterricht abhängig von der Inzidenz-Zahl im Wechsel statt.
Corona-Testpflicht in Nordrhein-Westfalen
Da auch in Nordrhein-Westfalen die Infektionszahlen steigen, wird auch hier eine Testpflicht eingeführt. Kund*innen von "Handelseinrichtungen, die über den täglichen Bedarf hinausgehen" sollen demnach vor der Nutzung der Dienstleistung einen negativen Coronatest nachweisen müssen. Die Geschäfte sollen daher Test-Strukturen in ihrer Nähe organisieren, um das Testen für die Kund*innen zu erleichtern.
Corona-Testpflicht für Niedersachsen
In Niedersachsen gilt die Testpflicht noch nicht im Einzelhandel jedoch "bei der Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung, bei der die erforderliche medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann". Zudem gilt sie in Pflegeheimen für Personal und Besucher*innen und für Sportler*innen bei der Ausübung eins körpernahen Sports. Details verrät die niedersächsische Coronaverordnung.
Keine Corona-Testpflicht in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat eine Corona-Notbremse für die Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz eingeführt. Beschäftigte und Kund*innen bestimmter Dienstleistungen müssen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen aktuellen Coronatest vorlegen. Doch es gibt noch keine allgemeine Liste, um welche Dienstleistungen es sich handelt. Regelmäßige Tests sind vor allem für medizinisches und Pflegepersonal vorgesehen.
Unklar ist noch, ob Schülerinnen und Schüler im Bundesland nach Ostern wieder mit dem Präsenz-Unterricht starten sollen. Das Land will dazu mehrere Millionen Schnelltests zur Verfügung stellen, doch ob die Osterferien eventuell verlängert werden und wie der Unterricht dann weitergeht, ist noch offen.
Flickenteppich Corona-Verordnung
Obwohl die Lage in ganz Deutschland aktuell nicht rosig aussieht, wird die sogenannte "Corona-Notbremse" nicht überall gezogen. Einige Bundesländer setzen auf regionale Lockerungen abhängig vom Inzidenzwert und halten ihre Bevölkerung zum Schnelltest an. Es gibt jedoch einige Länder, wo aktuell noch keine negativen Schnelltests verpflichtend für Kund*innen im Einzelhandel oder bei körpernahen Dienstleistungen gilt.
In einigen Bundesländern gilt die Testpflicht nur für medizinische Bereiche, Pflegepersonal oder der Teilnahme bei Aktivitäten in einer bestimmten Gemeinschaft. Da die Verordnungen hier sehr spezifisch und verschieden sind, listen wir hier die Websites der jeweiligen Bundesländer auf.
Hier gilt aktuell noch keine erweiterte Corona-Testpflicht
Hamburg
Saarland
Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Rheinland-Pfalz
Unter dem jeweiligen obigen Link könnt ihr euch über die jeweils geltende Coronaverordnung eures Bundeslandes nochmals informieren und im Zweifel nochmal nachfragen.
Generell finde ich es gut, dass man auf eine gute Teststrategie setzt. Aber wie sich das in der Praxis mit Kind und Kegel umsetzen lässt, ist fraglich. Ich wohne mit meiner Familie in Berlin Französisch Buchholz und hier gibt es aktuell nur 2 Testzentren, von denen eines nur kostenpflichtige Tests anbietet. Es ist also sehr schwierig sich fast täglich einen Test zu holen, da es noch keine mobilen Testzentren gibt und man dementsprechend erst in andere Kieze fahren muss.
Ich kann nur hoffen, dass die Testmöglichkeiten ausgeweitet werden und jeder Kiez zumindest eine öffentliche Anlaufstelle mehr hat und das entsprechende Testpersonal. Sonst befürchte ich dort ewig lange Schlangen und die Organisationen des Alltags mit Kleinkind wird noch etwas schwieriger. Das muss ich euch Eltern ja nicht sagen ...
Bildquelle: Getty Images/Luis Alvarez