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Tag der Arbeit

Das ist am 1. Mai für Familien noch erlaubt – und das nicht

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Am Tag der Arbeit geht man traditionell demonstrieren, macht mit der Familie einen Ausflug oder widmet sich anderen Maitraditionen. Doch was ist jetzt angesichts des Corona-Virus am 1. Mai noch erlaubt?

Maitraditionen in Pandemie-Zeiten

Grundsätzlich ist es wie mit allen Regelungen auch hier so, dass es deutschlandweit regionale Unterschiede gibt. Die Kommunen regeln bestimmte Dinge jeweils etwas anders, doch bestimmte Maitraditionen fallen überall dieses Jahr ins Wasser. Das heißt jedoch nicht, dass ihr am 1. Mai nur zu Hause sitzen müsst. Es wird ähnlich sein, wie schon beim diesjährigen Osterfest. Wichtig ist, dass ihr euch informiert, unter welchen Bedingungen ihr bestimmte Aktivitäten machen dürft. Dabei gelten natürlich weiterhin die Maskenpflicht, die Abstands- und Hygieneregeln. Die Wetterprognose für den 1. Mai sieht dieses Jahr nicht gut aus: Wetter.com sagt vielerorts kühlere Temperaturen, Regen und sogar Gewitter voraus. Doch das muss euch nicht davon abhalten euch draußen aufzuhalten und schon gar nicht eure Kinder, die sich bestimmt freuen, wenn Mama und Papa endlich mal Zeit haben. Folgende Dinge könnt ihr mit Einschränkungen tun.

Picknicken und Grillen?

Öffentliche Parks, Grün- und Gartenanlagen sind deutschlandweit weiterhin geöffnet. Doch das Picknicken im Freien und auch das Grillen ist leider vielerorts untersagt. Nur in Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen darf man mit der Familie auf der Picknickdecke sitzen. Auch das Saarland hat seine strenge Ausgangssperre zurückgenommen: Hier dürft ihr euch wieder in der Familie im Freien begegnen. Des weiteren müsst ihr jedoch weiterhin in vielen Bundesländern mit einem Bußgeld rechnen, wenn ihr euch mit mehr als drei Personen, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammen im Freien aufhaltet. Ebenso kann ein Bußgeld folgen, wenn ihr den gesetzlichen Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einhaltet. Mit der eigenen Familie und dem Hund spazieren zu gehen und sich draußen aufzuhalten, ist jedoch kein Problem. Ihr könnt also mit den Kindern herumtoben, einen Fahrradausflug unternehmen oder andere Outdoor-Aktivitäten machen.

Tanz in den Mai und andere Maifeste?

Alle Maifeste und traditionelle Veranstaltungen sind überall untersagt. Da auch die Ausflugslokale, Restaurants und Cafés geschlossen sind, wird es auch keinen Tanz in den Mai geben. Auch die in vielen Kommunen üblichen Maibaumfeste sind größtenteils untersagt und finden nicht statt. In Nordrhein-Westfalen gibt es zudem teilweise ein Bollerwagen-Verbot und die Stadt Köln verkauft keine Maibäume. Wenn ihr dennoch unterwegs seid, nehmt ihr euch am besten Verpflegung für die Familie mit. Denn Einkehren wird nicht möglich sein.

Demonstrieren?

Alle traditionellen Demonstrationen und Großveranstaltungen zum Tag der Arbeit sind weiterhin abgesagt. In Berlin findet auch das Myfest nicht statt. Dennoch wird die Polizei in den Großstädten vertreten sein, da es bereits jetzt erste Ankündigungen linker Vereine für Guerilla-Aktionen gibt. Wer dieses Verbot missachtet und sich mit einer großen Gruppe von mehr als drei Personen trifft, riskiert auch hier ein Bußgeld. Wer dennoch ein Zeichen setzen möchte kann im Internet mit demonstrieren. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ruft zur Livestream-Demo unter dem Motto "Solidarisch ist man nicht alleine!" auf.

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Ausflug übers lange Wochenende?

Ein verlängertes Wochenende lockt viele von euch sicherlich mit Tages- oder Kurzausflügen. Doch hier müsst ihr vorsichtig sein, wenn ihr nachdenkt, Bundesländergrenzen zu überqueren. Hamburger dürfen keinen Wochenendbesuch an der Nordsee unternehmen. Auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hält weiterhin die Grenzen für Touristen und Tagesausflügler dicht. In Sachsen-Anhalt sind längere Ausflüge generell untersagt und Sachsen verbietet überregionale Tagesreisen. Hessen und Baden-Württemberg sind weniger streng und erlauben Ausflüge unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen.

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Zoos und Tiergärten?

Mancherorts haben die Zoos und Tiergärten seit dieser Woche wieder geöffnet, so zum Beispiel in Berlin. Im Berliner Zoo und Tierpark sind alle Gehege zu besichtigen, nur die Tierhäuser und Spielplätze sind gesperrt. Die Tiere freuen sich wieder über Besuch und die Betreiber brauchen dringend wieder die Einnahmen, um das Futter für die Tiere stellen zu können. Wer also die Möglichkeit hat, in seinem Bundesland wieder in den Zoo zu gehen, darf dies am 1. Mai gern tun. Auch hier gelten natürlich die Abstands- und Hygieneregeln und durch ein Online-Ticketsystem wird der Einlass begrenzt.

Katja Nauck

Genießt den freien Tag

Wer das Glück hat, am ersten Mai frei zu haben, der sollte ihn für die Familie nutzen. Eure Kinder werden dankbar sein, dass ihr endlich mal einen freien Freitag habt, an dem ihr nicht am Computer hocken und die Kleinen abwimmeln müsst. Auch wenn das Wetter etwas miesepetrig wird und längere Ausflüge ein Problem sind: Lasst euch davon nicht abhalten, euch draußen mit den Kinder zu bewegen. Die frische Luft und die gemeinsame Zeit wird euch allen gut tun. Natürlich immer mit gebührendem Abstand zu anderen Familien.

Bildquelle: Getty Images/Zukovic

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