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Corona-Virus

Geimpft, genesen, getestet: So funktioniert der Nachweis

Impfnachweis

In immer mehr Situationen müssen wir uns mittlerweile als geimpft, genesen oder getestet ausweisen. Ein Überblick über die entsprechenden Nachweise.

Alle Menschen in Deutschland, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden und diejenigen, die nach einer Infektion als genesen gelten, haben seit dem 9. Mai wieder mehr Freiheiten. Sie dürfen u. a. wieder mehr Menschen treffen und werden bei privaten Zusammenkünften nicht mehr mitgezählt. Sie dürfen ohne negativen Schnelltest shoppen oder zum Friseur und müssen sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen halten. Einzige Voraussetzung: Sie brauchen einen Nachweis über ihre Impfungen oder über ihre Genesung.

Geimpft, genesen, getestet: Die Nachweise im Überblick

Geimpfte

Genesene

Getestete

Dokument

Impfausweis

Positives PCR-Testergebnis

Negativer Test von offizieller Teststelle

Was beachten?

2. Impfdosis muss mind. 14 Tage zurückliegen

Muss mind. 28 Tage und darf max. 6 Monate alt sein

Darf nicht älter als 24 h alt sein.

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Die Nachweise im Detail

Wie weise ich nach, dass ich geimpft bin?

  • Als Nachweis dient euer Impfpass oder ein ähnliches Dokument, aus dem eure Impfungen hervorgehen.
  • Die zweite Dosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen (bei Johnson & Johnson ist nur eine Impfdosis erforderlich).
  • Erlaubt ist als Nachweis nur Impfstoff, der in der EU zugelassen wurde.
  • Zusätzlich dürft ihr keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs-/Geschmacksverlust aufweisen.

Impfausweis verloren? Hier lest ihr,  was ihr jetzt tun könnt:

Wie weise ich nach, dass ich genesen bin?

  • Als Nachweis dient ein positives PCR-Testergebnis. Eine Kopie könnt ihr beispielsweise bei eurem Hausarzt oder eurer Hausärztin erfragen.
  • Es muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.
  • Nach sechs Monaten verfällt der Status als Genesene*r, das heißt, ab dann braucht ihr einen Impfnachweis bzw. einen negativen Schnelltest.
  • Auch hier gilt die weitere Voraussetzung: Ihr dürft keine Covid-19-typischen Krankheitssymptome haben.
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Das gilt für Getestete

Auch wenn für alle, die nicht geimpft oder genesen sind, noch Beschränkungen gelten, dürfen sie trotzdem mit einem negativen Test zum Friseur oder in den Zoo. Dabei gilt:

  • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden.
  • Auch hier dürft ihr zusätzlich keine Covid-19-typischen Symptome aufweisen.

AHA nicht vergessen

Selbst wenn ihr geimpft oder genesen seid und ihr euch nicht mehr an die Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen halten müsst, gelten die AHA-Regeln immer noch. Geimpfte, genesene sowie getestete Personen müssen weiterhin eine Maske tragen, sich an die Hygienevorschriften halten und Abstand halten.

Quelle: Bundesregierung

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Bildquelle: IMAGO / Steinach

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