Wenn du in Deutschland gemeldet bist und somit krankenversichert, hat sich dir die Frage „Was kostet eine Geburt?" wahrscheinlich noch nie gestellt. Die Rechnung danach geht direkt an die Krankenversicherung oder wird von der privaten KV zurückgezahlt. Interessant ist es aber trotzdem, mal einen Blick hinter die Kosten einer Geburt zu werfen – auch, weil manche Optionen kostenpflichtig sind.
Was kostet eine Geburt im Krankenhaus?
Für eine komplikationsfreie, vaginale Geburt liegen die Kosten in Deutschland bei rund 2.000 bis 3.000 Euro. Ein medizinisch notwendiger Kaiserschnitt schlägt mit etwa 3.000 bis 4.000 Euro zu Buche.
Diese Kosten werden von den Krankenkassen übernommen:
Alle Kosten vor, während und nach einer Geburt, die medizinisch notwendig sind (also keine Wahlleistungen), werden von deiner Krankenkasse, egal ob gesetzlich oder privat, übernommen. Dazu gehören:
- Betreuung durch eine Hebamme vor der Geburt und die Besuche nach der Geburt (Wochenbett)
- Sämtliche Vorsorgeuntersuchungen bei deiner Frauenärztin bzw. deinem Frauenarzt und/oder Hebamme, die medizinisch notwendig und keine IGeL-Leistungen sind
- Geburtsvorbereitungskurs für die Schwangere
- Die ambulante oder stationäre Geburt im Krankenhaus, Geburtshaus (zumindest teilweise) oder die Hausgeburt (auch zumindest teilweise)
- Der medizinisch notwendige Kaiserschnitt
- Medikamente, Verbandsstoffe und Heilmittel, die du oder dein Baby rund um die Geburt brauchen
- Rückbildungskurs
Diese Wahlleistungen musst du selbst bezahlen
Medizinische oder nicht-medizinische Angebote, die werdende Eltern in Anspruch nehmen können, die aber über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus gehen, nennt man Wahlleistungen.
Diese Leistungen sind freiwillig, individuell wählbar und in der Regel kostenpflichtig (es sei denn, du hast sie im Rahmen deiner privaten Krankenversicherung mit aufgenommen oder du hast eine Zusatzversicherung). Darunter fallen z.B. diese hier:
- Das Einzel-, Zweibettzimmer oder Familienzimmer im Krankenhaus (sofern frei, es besteht kein Anspruch darauf!)
- Extra-Ultraschalle, die nicht von den Kassen vorgesehen sind während der Schwangerschaft
- Sämtliche individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Schwangerschaft
- Die Teilnahme deines Partners bzw. deiner Partnerin am Geburtsvorbereitungskurs
- Die Betreuung durch deinen Wunscharzt bzw. deine Wunschärztin oder Hebamme bei der Geburt
- Die Behandlung durch den Chefarzt bzw. die Chefärztin
- Zusätzliche Bluttests oder Pränataldiagnostik
- Beleghebamme, also deine Hebamme in Rufbereitschaft (Tag und Nacht rund um den errechneten Termin)
Werden die Kosten für eine Geburt im Geburtshaus übernommen?
Seit dem Jahr 2008 übernehmen die Krankenkassen auch die meisten Kosten für die Geburt im Geburtshaus – ausgenommen davon sind, wie im Krankenhaus, die sogenannten Wahlleistungen.
Informiere dich also rechtzeitig bei deiner Kasse, welche Kosten und bis zu welcher Gesamthöhe bei einer Geburt im Geburtshaus von dieser tatsächlich übernommen werden!
Wer zahlt für eine Hausgeburt?
Auch für eine Hausgeburt gilt: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten teilweise. Du besprichst im Vorhinein mit der Hebamme, was für Kosten auf dich zukommen können. Es fallen bei einer Hausgeburt die Kosten für deine Hebamme in 24/7 Rufbereitschaft an (das können rund 700 € bis 1.400 € sein, die von den Kassen oft bezuschusst werden) plus die Betreuung durch die Hebamme während der Geburt (rund 200 €). Die Nachsorge im Wochenbett durch deine Hebamme wird mit Ausnahme der Wahlleistungen dann wieder komplett von den Kassen übernommen.
Nach der Geburt wird sie dir dann eine detaillierte Rechnung erstellen, die du bei deiner Krankenkasse einreichen kannst. So kann dir diese die Kosten für die Hausgeburt (anteilig) zurückerstatten.
Quellen: Kölner Geburtshaus, GKV Spitzenverband