Handyverbot, Schwänzen, Schulwechsel: Welche Rechte und Pflichten haben Schüler und Lehrer? Die wichtigsten Rechtsgebote in der Schule.

In der Schule herrschen bestimmte Pflichten und Rechte, die Schüler und Lehrer gleichermaßen beachten müssen. „Wichtig ist hierbei, dass Schulrecht Ländersache ist“, so Dr. Alexander Wandscher, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „In den Bundesländern können also unterschiedliche Regelungen gelten.“ Die wichtigsten bundesweit geltenden Rechte rund um das Thema Schule stellen wir Ihnen hier vor.
Handy in der Schule
Ein Schüler hat das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Handlungsfreiheit. Wenn er jedoch mit seinem Handy den Unterricht stört, darf der Lehrer das Handy vorübergehend konfiszieren, um wieder Ordnung und Ruhe herzustellen. Ein allgemeines Handyverbot an Schulen ist hingegen unrechtmäßig. Wird jedoch durch den Gebrauch gegen Gesetz, Sitte und Moral verstoßen, darf der Lehrer die Nutzung untersagen.
Fahrkarte im Schulbus oder Bahn vergessen
Darf das Kind auf die Straße gesetzt werden, wenn es seine Dauerfahrkarte vergessen hat und auf dem Schulweg in Bus oder Bahn kontrolliert wird? Für Kinder bis zu 18 Jahren gilt: Der Schulträger hat die Pflicht zur Beförderung, Minderjährige dürfen nicht der öffentlichen Verkehrsmittel verwiesen werden. „‚Schwarzfahren’ ganz ohne Fahrschein ist hingegen eine Straftat, die mit Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann“, warnt der Fachanwalt Dr. Wandscher.
Schulwechsel
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man sein Kind jederzeit von der Schule nehmen und an einer anderen anmelden kann. In den meisten Bundesländern gilt die Wahlfreiheit grundsätzlich nur in Bezug auf die Schulform. Örtlich ist der Schüler an den jeweiligen Schulbezirk gebunden; ein Schulwechsel ist nur in außergewöhnlichen Härtefällen (z.B. Mobbing, Probleme mit dem Lehrer) möglich. Bei einem schulinternen Wechsel in eine Parallelklasse entscheidet die Schule.
Schwänzen
Bleibt ein Kind unentschuldigt wenige Tage dem Schulunterricht fern, ist ein Bußgeld als Ordnungsmaßnahme nicht zulässig. Dem Schüler drohen in diesem Fall jedoch Erziehungsmaßnahmen wie zum Beispiel Nachholen des versäumten Unterrichts. Wenn erzieherische Maßnahmen nicht helfen, können Verweise, die Überweisung in die Parallelklasse, ein Ausschluss vom Unterricht für bis zu drei Monate oder eine Verweisung von allen Schulen folgen.
Gegen die Erziehungsberechtigten kann wiederum bei Vernachlässigung ihrer elterlichen Pflichten ein Bußgeld erhoben werden.
Schulmittel
In den meisten Bundesländern gilt die Schulmittelfreiheit, nach der Sachmittel, wie etwa Bücher, kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nach Kostenaufwand muss die Anschaffung des Lehrmaterials über die Eltern erfolgen. „Die erbetene Summe muss mit dem im freien Handel üblichen Preis vergleichbar sein oder mit den an anderen Schulen anfallenden Kosten“, erklärt Rechtsexperte Dr. Wandscher.
Bei einer Klassenfahrt gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze für die Kosten. Es gibt aber Zuschüsse über die Länder und Gemeinden.
Vertretungsunterricht
Im Fall eines Lehrerausfalls gibt es bundesweit keine klare gesetzliche Regelung. Schüler haben zwar Anspruch auf Bildung durch qualifiziertes Ersatzpersonal, personelle Engpässe können jedoch juristisch nicht angefochten werden. „Auch hier handelt es sich um eine Abwägung von Schülerrecht und der Leistungsfähigkeit der Schule. Die Schule darf jedoch nicht dauerhaft hinter der Personalkapazität anderer vergleichbarer Schulen zurückbleiben“, so Dr. Alexander Wandscher.
Expertentipp Schulweg
Elternpflicht ist Aufsichtspflicht - auch auf dem Schulweg. Zwar ist die Schule für einen sicheren im Schulweg im Sinne von Verkehrssicherungspflichten verantwortlich, der Erziehungsauftrag der Eltern hört jedoch nicht vor der Haustür auf. Je jünger die Kinder, desto größer ist die elterliche Aufsichtspflicht. Auf dem Schulgelände hingegen besteht Aufsichtpflicht für die Lehrer. "Bei einem Zwischenfall auf dem Pausenhof, auf dem kein Lehrer zugegen ist, hat die Schule ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt und eine Schadensersatzforderung ist möglich", erklärt ROLAND-Partneranwalt Dr. Alexander Wandscher.
Grundsätzlich gilt: Wer rechtliche Konflikte mit der Schule hat, sollte sich über das Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes informieren und sich juristisch beraten lassen.
(Quelle: ROLAND Rechtsschutz-Versicherung)