Jede Menge Papierkram, Bürokratie und Anträge nach der Geburt warten: Wenn ein Baby zur Welt kommt, muss allerhand erledigt werden. Welche Behördengänge stehen nach der Geburt an?
Mit der Geburt deines Kindes kommen wichtige Formalien, Behördengänge und Erledigungen auf dich zu. Seien es Elternzeit, Kindergeld oder Krankenversicherung – nach der Ankunft deines kleinen Schützlings musst du so einiges an Bürokratie überwinden.
Unsere Empfehlung deswegen: Informiere dich rechtzeitig und notiere dir die wichtigsten Anträge nach der Geburt, denn teilweise gibt es strenge Fristen, die du einhalten musst. Außerdem hilft ein frühzeitiges Kümmern stressigen Zeiten nach der Geburt vorzubeugen – damit du noch genug Zeit hast, mit deinem kleinen Schatz zu kuscheln.

Welche Anträge nach der Geburt zu stellen sind:
Geburtsurkunde
Du musst dein Baby binnen einer Woche beim Standesamt anmelden. Hierbei werden auch der Vor- und Nachname deines Kindes festgelegt. Durch die Anmeldung erhältst du die Geburtsurkunde samt beglaubigter Kopien, die du für weitere Anträge, zum Beispiel für die Beantragung des Kindergelds, brauchst. Viele Krankenhäuser bieten an, die Anmeldung für frischgebackene Eltern zu übernehmen. Dann kannst du die fertige Urkunde nach einigen Wochen beim Standesamt abholen.
Frist: Die Anmeldung muss bis sieben Tage nach der Geburt erfolgen.
Kosten: ca. 10 Euro für die Originalurkunde und ca. 5 Euro pro Kopie
Amt: Standesamt
Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch und Geburtsbescheinigung der Klinik. Bei Unverheirateten, falls schon vorhanden: Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaftsanerkennung betrifft nur unverheiratete Paare, da eine Vaterschaft durch die Heirat quasi automatisch als gegeben betrachtet wird. Idealerweise beantragst du die Vaterschaft schon vor der Geburt, dann kann der Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.
Wird die Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt beantragt, wird in der Geburtsurkunde vorerst nur der Name der Mutter vermerkt. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen – der eingetragene Vater muss nicht der biologische Vater sein.
Frist: Es gibt keine Frist.
Kosten: kostenlos
Amt: Jugend- oder Standesamt
Benötigte Unterlagen: Personalausweise und Geburtsurkunden von Mutter und Vater, ggf. Geburtsurkunde des Kindes, Zustimmung der Mutter
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht – die gilt auch schon für kleine Neugeborene, denen in den ersten Wochen und Monaten natürlich auch viele Arztbesuche bevorstehen. Du solltest also so schnell wie möglich deine Krankenkasse über die Geburt deines Kindes informieren. Dies geht im ersten Schritt bereits telefonisch, im zweiten Schritt werden dir dann alle benötigten Formulare zugeschickt, die du ausfüllen musst.
Nachdem du die Unterlagen zusammen mit der Geburtsbescheinigung, die vom Standesamt extra dafür bereitgestellt wird, zurückgeschickt hast, dauert es etwa zwei Wochen, bis die Krankenkassenkarte bei dir eintrifft.
Aber keine Sorge: Arztbesuche kannst du mit deinem Kleinen auch schon in der Zwischenzeit erledigen; die Karte musst du später dann einfach nachreichen. Sind Vater oder Mutter privat versichert, kann es zu Abweichungen im Ablauf kommen, sprich dazu am besten mit deiner Krankenkasse.
Frist: so schnell wie möglich erledigen
Kosten: je nach Tarif der Krankenkasse
Wo: Krankenversicherung von Vater oder Mutter
Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde und ggf. Vaterschaftsanerkennung, wenn das Kind bei Unverheirateten über den Vater versichert werden soll
Einwohnermeldeamt
In der Regel wird die Geburt eines Kindes automatisch an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet. Trotzdem ist es ratsam, sich nach der Geburt kurz zu erkundigen, ob dies auch wirklich geschehen ist. Gleichzeitig kannst du dein Kind auch direkt auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
In einem Zug kannst du auch einen Kinderreisepass erstellen lassen. Tipp: Bei vielen Einwohnermeldeämtern bekommen Neugeborene ein sogenanntes „Stadtpaket“, in welchem sich Gutscheine und Ermäßigungen verstecken.
Frist: am besten zeitig nach der Geburt
Kosten: Meldung kostenlos, Kinderreisepass 13 Euro
Wo: Einwohnermeldeamt
Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Lohnsteuerkarten der Eltern, Geburtsurkunde, für den Reisepass zusätzlich: Lichtbild des Babys, Zustimmung beider Elternteile bzw. Vollmacht
Kindergeld
Da die Bearbeitungsdauer für das Kindergeld ein bis zwei Monate dauern kann, bietet es sich an, den Antrag bereits vor der Geburt zu stellen, auch wenn er erst mit Einreichen der Geburtsurkunde seine Gültigkeit erlangt. Die Zahlung beginnt mit dem Geburtsmonat des Kindes und wird bei einer längeren Bearbeitungsdauer auch rückwirkend ausgezahlt.
Grundsätzlich haben die Eltern in Deutschland Anrecht auf Kindergeld, wobei der Rechtsanspruch nach vier Jahren verjährt.
Frist: am besten zeitig nach Erhalt der Geburtsurkunde, eine rückwirkende Auszahlung ist maximal für drei Monate möglich
Kosten: kostenlos
Wo: Familienkasse der Agentur für Arbeit
Benötigte Unterlagen: Geburtsbescheinigung vom Standesamt
Elterngeld
Die Kür aller Anträge: Das Elterngeld soll Einkommensausfälle in der Betreuungszeit des Kindes auffangen. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Nettoeinkommen – mindestens 300 und höchsten 1.800 Euro.
Beantragt wird das Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Welche Stelle für euch zuständig ist, könnt ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachsehen.
Frist: am besten so früh wie möglich nach der Geburt, das Elterngeld wird rückwirkend für bis zu drei Monate ausgezahlt
Kosten: kostenlos
Wo: Elterngeldstelle
Benötigte Unterlagen: Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Geburtsbescheinigung vom Standesamt
Elternzeit
Elternzeit steht jedem Elternteil grundsätzlich für maximal drei Jahre zur Verfügung, bis das Kind sieben Jahre alt ist. Anmelden musst du sie spätestens sieben Wochen vor Beginn bei deinem Arbeitgeber. In dem Schreiben musst du festlegen, wie du die ersten 24 Monate der Elternzeit gestalten willst. Verpflichtend ist auch, die Geburt des Kindes dem Arbeitgeber zu melden – dies kannst du gleich mit der Beantragung von Elternzeit und Mutterschutz kombinieren.
Frist: mindestens sieben Wochen vor Beginn
Kosten: kostenlos
Wo: Arbeitgeber
Benötigte Unterlagen: schriftlicher Antrag
Mutterschaftsgeld
Bist du während deiner Schwangerschaft angestellt und gesetzlich krankenversichert, dann steht dir in der Zeit des Mutterschutzes – in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung – eine finanzielle Absicherung zu.
Frist: spätestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin
Kosten: kostenlos
Wo: Krankenkasse
Benötigte Unterlagen: Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung vom Frauenarzt über den Geburtstermin
Kinderfreibetrag
Bei der Besteuerung wird den Eltern ein bestimmter Geldbetrag steuerfrei gestellt. Diesen Kinderfreibetrag solltet ihr beim Finanzamt beantragen – dort könnt ihr gleichzeitig bei Bedarf auch einen Kindergeldzuschlag beantragen. Hier kannst du also ausnahmsweise gleich mehrere Anträge nach der Geburt loswerden.
Frist: am besten sobald die Geburtsurkunde vorliegt
Kosten: kostenlos
Wo: Finanzamt
Benötigte Unterlagen: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Kinderbetreuungsplatz
Benötigst du einen Betreuungsplatz für dein Kind, solltest du diesen möglichst bald nach der Geburt sichern - am besten schau dich schon davor nach einem Platz um, da sich die Suche in manchen Städten nicht einfach gestaltet.
Frist: je nach Bedarf zeitig nach Geburt beantragen
Kosten: je nach Einrichtung
Wo: Jugendamt oder freie Träger
Benötigte Unterlagen: je nach Einrichtung
Bildquelle: vision net ag
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