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Anträge nach der Geburt: Welche Ämter du wann benachrichtigen kannst

Anträge nach der Geburt: Mama mit neugeborenem Baby
© Getty Images/ SDI Productions

Die Geburt ist geschafft, unser knuffiges Baby endlich da, wir sind fix und alle und ... ach stimmt, fast vergessen: Jede Menge Papierkram, Bürokratie und Anträge nach der Geburt kommen auf uns zu. Welche Behördengänge nach der Geburt anstehen und welche Ämter du wann informieren musst, findest du in unserer Checkliste zum Download. Dann kannst du dich hoffentlich schnell wieder anderen Dingen widmen.

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Mit der Geburt deines Kindes kommen wichtige Formalien, Behördengänge und Erledigungen auf dich zu. Ob Elternzeit, Kindergeld oder Krankenversicherung – nach der Ankunft unserer Babys gibt es einiges an Bürokratie zu verstehen und Antragsfristen zu beachten.

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Deshalb: Notiere dir am besten die wichtigsten Anträge nach der Geburt schon im Vorfeld, damit du auf essentielle Dokumente und Zahlungen nicht warten musst oder sie verpasst. Außerdem hilft es, zusätzlichem Stress und Rennereien nach der Geburt vorzubeugen.

Checkliste für Anträge nach der Geburt downloaden

Mit unserer Checkliste zum kostenlosen Download behältst du den Überblick über alle Anträge und Dokumente, die nach der Geburt deines Babys anfallen. So kannst du dich direkt wieder auf Wichtigeres (und Schöneres) konzentrieren. 

familie.de Checkliste Anträge nach der Geburt zum Download
© Redaktion, Canva

Welche Anträge nach der Geburt sind wichtig?

Geburtsurkunde

Innerhalb einer Woche nach der Geburt muss dein Baby beim Standesamt angemeldet werden. Durch die Anmeldung erhältst du die Geburtsurkunde samt beglaubigter Kopien, die du für weitere Anträge, zum Beispiel für die Beantragung des Kindergelds, brauchst. Hierbei werden auch der Vor- und Nachname deines Kindes festgelegt. Viele Krankenhäuser bieten mittlerweile an, die Anmeldung für Eltern zu übernehmen oder du kannst die Formulare direkt in der Klinik abgeben. Dann kannst du die fertige Urkunde nach einigen Wochen beim Standesamt abholen.

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  • Frist: Die Anmeldung muss bis sieben Tage nach der Geburt erfolgen.
  • Kosten: ca. 12 €  für die Originalurkunde und ca. 6 € pro Kopie
  • Amt: Standesamt
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch und Geburtsbescheinigung der Klinik. Bei Unverheirateten, falls schon vorhanden: Vaterschaftsanerkennung

Gut zu wissen: Hast du noch keinen Namen für dein Baby festgelegt, kann die Geburtsurkunde trotzdem ausgestellt und der Name innerhalb eines Monats nachgetragen werden.

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung betrifft nur unverheiratete Paare, da die Vaterschaft bei einer Heirat automatisch dem Ehepartner zugewiesen wird. Idealerweise beantragst du die Vaterschaft schon vor der Geburt, dann kann der Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.

Wird die Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt beantragt, wird in der Geburtsurkunde vorerst nur der Name der Mutter vermerkt. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen – der eingetragene Vater muss nicht der biologische Vater sein.

  • Frist: keine
  • Kosten: kostenlos
  • Wo: Jugend- oder Standesamt
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweise und Geburtsurkunden von Mutter und Vater, ggf. Geburtsurkunde des Kindes, Zustimmung der Mutter

Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht – die gilt auch für kleine Neugeborene, für die in den ersten Wochen und Monaten auch schon einige Arztbesuche anstehen. Am besten informierst du deine Krankenkasse so schnell wie möglich über die Geburt deines Kindes. Dies geht im ersten Schritt bereits telefonisch, dann werden dir alle benötigten Formulare zugeschickt.

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Diese musst du zusammen mit der Geburtsbescheinigung vom Standesamt bei der Krankenkasse einreichen. Meistens bekommst du die Krankenkassenkarte dann innerhalb von zwei Wochen.

  • Frist: so schnell wie möglich 
  • Kosten: je nach Tarif der Krankenkasse
  • Wo: Krankenversicherung von Vater oder Mutter
  • Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde und ggf. Vaterschaftsanerkennung, wenn das Kind bei Unverheirateten über den Vater versichert werden soll

Aber keine Sorge: Arztbesuche kannst du mit deinem Baby auch schon in der Zwischenzeit erledigen; die Karte musst du später dann ggf. nachreichen. Seid ihr privat versichert, kann es hier zu Abweichungen im Ablauf kommen, sprich dazu am besten mit deiner Krankenkasse.

Einwohnermeldeamt

Die Geburt deines Kindes wird vom Standesamt automatisch ans Einwohnermeldeamt weitergeleitet. Dort wird es auch in deiner Lohnsteuerkarte vermerkt. 

Personalausweis/Reisepass

Möchtest du mit deinem Baby ins Ausland reisen, benötigt es ab Geburt einen Reisepass. Innerhalb der EU reicht auch ein Personalausweis aus.

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  • Frist: keine
  • Kosten: ca. 13 €
  • Wo? Bürgeramt
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweis/Reisepass des Elternteils, Geburtsurkunde, biometrisches Passfoto, Staatsangehörigkeitserklärung, Zustimmung abwesender Sorgeberechtigter

Kindergeld

Da die Bearbeitung des Kindergeld-Antrags zwischen einem und zwei Monaten dauern kann, ist es gut, ihn bereits vor der Geburt zu stellen, auch wenn er erst mit Einreichen der Geburtsurkunde gültig wird. Die Zahlung beginnt mit dem Geburtsmonat des Kindes und wird bei einer längeren Bearbeitungsdauer auch rückwirkend ausgezahlt.

Grundsätzlich haben die Eltern in Deutschland Anrecht auf Kindergeld, wobei der Rechtsanspruch nach vier Jahren verjährt.

  • Frist: am besten direkt nach Erhalt der Geburtsurkunde, eine rückwirkende Auszahlung ist maximal für drei Monate möglich
  • Kosten: kostenlos
  • Wo: Familienkasse der Agentur für Arbeit
  • Benötigte Unterlagen: Geburtsbescheinigung vom Standesamt

Elterngeld

Das Elterngeld soll Einkommensausfälle in der Betreuungszeit des Kindes auffangen. Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Nettoeinkommen – mindestens 300 und höchsten 1.800 €.

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Du kannst das Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen. Welche Stelle für euch zuständig ist, könnt ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachsehen.

  • Frist: am besten so früh wie möglich nach der Geburt, das Elterngeld wird rückwirkend für bis zu drei Monate ausgezahlt
  • Kosten: kostenlos
  • Wo: Elterngeldstelle
  • Benötigte Unterlagen: Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, Geburtsbescheinigung vom Standesamt

Elternzeit

Elternzeit steht jedem Elternteil grundsätzlich für maximal drei Jahre zur Verfügung, bis euer Kind sieben Jahre alt ist. Anmelden musst du sie spätestens 7 Wochen vor Beginn. In dem Schreiben musst du festlegen, wie du die ersten 24 Monate der Elternzeit gestalten willst. Verpflichtend ist auch, die Geburt des Kindes dem Arbeitgeber zu melden – dies kannst du gleich mit der Beantragung von Elternzeit und Mutterschutz kombinieren.

  • Frist: mind. 7 Wochen vor Beginn
  • Kosten: kostenlos
  • Wo: Arbeitgeber
  • Benötigte Unterlagen: schriftlicher Antrag
Elternzeit beantragen: Das solltest du darüber wissen Abonniere uns
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Mutterschaftsgeld

Bist du während deiner Schwangerschaft angestellt und gesetzlich krankenversichert, dann steht dir in der Zeit des Mutterschutzes – in der Regel 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung – eine finanzielle Absicherung zu. Bist du nicht gesetzlich versichert aber vor der Mutterschutzfrist angestellt, kannst du Mutterschaftgeld bei der Mutterschaftgeldstelle beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.

  • Frist: mind. 7 Wochen vor dem Geburtstermin
  • Kosten: kostenlos
  • Wo: Krankenkasse, BAS
  • Benötigte Unterlagen: Arbeitgeberbescheinigung, frauenärztliche Bescheinigung über den Geburtstermin

Kinderfreibetrag

Bei der Besteuerung wird den Eltern ein bestimmter Geldbetrag steuerfrei gestellt. Diesen Kinderfreibetrag müsst ihr nicht mehr beim Finanzamt beantragen. Es reicht, bei der nächsten Steuererklärung die Anlage Kind auszufüllen. 

Kinderbetreuungsplatz

Benötigst du einen Betreuungsplatz für dein Kind, solltest du diesen möglichst bald nach der Geburt sichern. In vielen Städten ist es üblich, schon vor der Geburt mit der Suche zu beginnen.

  • Frist: rechtzeitig je nach Bedarf, ab/vor Geburt möglich
  • Wo: Kita, Krippe, Tagesmutter, Städte & Gemeinden
  • Benötigte Unterlagen: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Antrag, Bewerbungsschreiben, ggf. Betreuungsgutschein, weitere Anträge

Bilder-Quiz: Eltern erkennen diese Details sofort. Du auch?

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