Reisen wird jetzt endlich wieder möglich, aber etwas anders, als wir es bisher kennen. Bei der Deutschen Bahn und im Flugverkehr gelten bestimmte Regeln, an die sich alle halten sollten. Abstand ist das oberste Gebot. Aber kann das eingehalten werden?
Diese Regeln gelten jetzt bei Reisen mit der Bahn
Nachdem die Bahn ab Ende März den innerdeutschen Fernverkehr stark reduziert hatte und man fast menschenleere ICEs fahren sah, geht es jetzt wieder langsam los. Der Regionalverkehr fährt wieder fast nach Plan und auch Fernzüge sind wieder vermehrt unterwegs. Die Bahn hatte zu Beginn der Virusausbreitung informiert, dass in allen Zügen, Bussen und an Bahnhöfen, die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygiene-Regeln gelten. Die Neuregelungen dauern auch aktuell bis auf weiteres noch an.
Folgendes müsst ihr bei Zugreisen beachten:
- Die Bahn bittet alle Erwachsenen und Kinder ab 6 Jahren in den Zügen auch beim Fahren eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wer diese aus medizinischen Gründen nicht tragen darf, ist davon ausgeschlossen. Dies gilt auch für Bahnhöfe und Haltestellen.
- Die Zugtickets werden nur auf Sicht kontrolliert und wandern nicht mehr von Hand zu Hand.
- Es werden leider keine Kinderfahrkarten mehr verteilt und die Kinderbetreuung im Fernverkehr kann nicht mehr angeboten werden.
- Im Bordrestaurant gibt es keine Bedienung mehr, die Sitzplätze können jedoch genutzt werden.
- In den DB Reisezentren wird ebenfalls gebeten, Mundschutz zu tragen und 1,5 Meter Abstand zu halten. Die Zahlung von Tickets erfolgt nur noch bargeldlos.
- Die Türen der Züge öffnen sich weitgehend automatisch ohne manuelle Bedienung. Daher solltet ihr vor allem auf kleinere Kinder aufpassen, die der magischen Anziehungskraft der Haltewunschtasten kaum widerstehen können.
Allgemein fordert die Bahn alle Reisenden auf, wenn möglich nicht zu den Hauptverkehrszeiten zu reisen. Da es unmöglich ist, die Abstandsregeln in einem vollen Zug einzuhalten, wird es automatisch enger werden. Daher ist Mundschutz immer angebracht. Die Zugbegleiter kontrollieren, dass Reisende sich möglichst gleichmäßig im Zug verteilen, wenn dies die Auslastung der Züge zulässt. Sollte sich jemand nach Hinweisen des Zugpersonals nicht an die gebotene Maskenpflicht zum Schutz vor Infektion halten, dürfen die Zugbegleiter vom Hausrecht Gebrauch machen und den Reisenden auffordern den Zug zu verlassen – notfalls mit Polizeiunterstützung.
So soll im Flugzeug die Ansteckung verhindert werden
Der Flugverkehr wird ab Juni wieder europaweit verstärkt. Dann öffnen auch viele Länder wieder ihre Grenzen für ausländische Touristen. Die EU-Behörde für Luftfahrtsicherheit empfahl den Airlines die Abstandsregeln so einzuhalten, dass Sitzplätze freigelassen werden. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit eines Fluges wurde dies jedoch größtenteils abgelehnt. Viele von uns fragen sich daher, wie das in einem engen vollbesetzten Flugzeug oder beim Check-In und Security-Check mit dem Abstandhalten funktionieren soll.
Diese Regeln gelten im Luftverkehr:
- Ab der Ankunft im Flughafen, beim gesamten Check-In und während des Fluges gilt die Mundschutzpflicht für Passagiere und das Bordpersonal.
- An allen Schalten im Flughafen und beim Einchecken gelten zudem die Abstandsregeln von 1,5 Meter.
- Auf Shuttlebusse zum Einsteigen in das Flugzeug sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.
- Unklar ist noch, ob Speisen und Getränke zumindest in verpackter Form ausgegeben werden dürfen.
- Das Bordpersonal solle außerdem Abstand halten und dafür sorgen, dass es nicht zu einer Schlange an der Flugzeugtoilette kommt.
Für Anfang Juni rechnet der Luftverkehr noch mit größtenteils leeren Fliegern. Wenn ab Mitte Juni die Grenzen öffnen und die Urlaubszeit für viele beginnt, wird dies sicherlich anders aussehen. Ob die Regeln dann strenger werden bzw. wie die Hygiene und das Abstandsgebot dann konkret umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Wer mit der gesamten Familie seinen Traumsommerurlaub antreten kann, sollte Vorsicht walten lassen und sich vorher genau über die veränderten Bedingungen beim Fliegen, im Zug oder auch im Urlaubsort gut informieren.
Bildquelle: Getty Images/Ольга Simankova
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