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Schwangerschaft

Schwangerschaftsvorsorge: Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse?

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Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt oder der Hebamme dienen dazu, die Schwangerschaft zu überwachen. Dank des medizinischen Fortschritts gibt es heute eine Vielzahl von möglichen Tests. Welche Leistungen die Krankenkasse in der Schwangerschaft übernimmt und was es mit den IGeL auf sich hat.

Sie sind schwanger, herzlichen Glückwunsch! Neben der Vorfreude auf das Baby und den ganzen Vorbereitungen, die damit zusammenhängen, heißt das auch, dass in den nächsten Monaten zahlreiche Arztbesuche für Sie anstehen. Ziel der Vorsorgeuntersuchungen ist es, die Entwicklung Ihres Kindes und Ihre Gesundheit zu überwachen und zu dokumentieren. Auffälligkeiten können durch die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen schnell erkannt und notfalls behandelt werden.

Die allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen werden von den gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen gezahlt. Darüber hinaus gibt es noch Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik, die nur auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter durchgeführt werden und für die sie – sollte es keinen begründeten Verdacht für die Untersuchung geben – in der Regel selbst aufkommen muss.

Schwangerschaft: Krankenkasse zahlt die Basis-Betreuung

Jede Schwangere in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine ausreichende ärztliche Untersuchung und Beratung sowie Diagnostik und Therapie. Die Kosten dieser Basis-Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Sollte die Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen, kommt das Sozialamt für die Kosten der Schwangerschaftsvorsorge auf. Berufstätige Schwangere müssen für die Schwangerschaftsuntersuchungen ohne Verdienstausfall freigestellt werden.
Der Umfang dieser Basis-Leistungen ist in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) definiert. Dazu zählen:

➤ Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maßnahmen während der Schwangerschaft

Anfangs finden die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen einmal im Monat statt, ab der 32. SSW dann zweimal im Monat. Zu jedem Termin wird Folgendes kontrolliert:
- das Gewicht der Mutter
- der Blutdruck der Mutter
- der Urin der Mutter (auf Eiweiß, Zucker und ggf. Bakterien)
- der Fundusstand
- die Lage des Kindes
- die kindliche Herzaktivität
Bei der Erstuntersuchung wird zudem das Blut der Mutter untersucht. Sollte der Befund unauffällig sein, wird das Blut erst wieder ab dem 6. Monat regelmäßig kontrolliert. Zu den serologischen Baisis-Tests gehören bei begründetem Verdacht auch bestimmte Antikörper-Suchtests, zum Beispiel auf Hepatitis-B oder Röteln.
Zum Leistungsspektrum der Mutterschafts-Richtlinien zählen auch drei Ultraschall Untersuchungen im 3., 6. und 8. Schwangerschaftsmonat. Sie dienen dazu, Mehrlingsschwangerschaften frühzeitig festzustellen und die gesunde Entwicklung des Feten zu kontrollieren.

Sollte der Arzt anhand der Anamnese oder der Befunde Hinweise auf ein mögliches genetisches Risiko finden, zählt auch die Beratung zu den humangenetischen Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge. Zudem können auffällige Befunde zusätzliche sonografische Untersuchungen begründen, die in dem Fall ebenfalls von der Krankenkasse gezahlt werden.
Neben den medizinischen Untersuchungen spielt auch die Beratung eine große Rolle in der Schwangerschaftsvorsorge. Relevante Themen sind da zum Beispiel eine gesunde Ernährung und die Zahnpflege in der Schwangerschaft, ebenso wie die Grippeimpfung. Zu den Standardleistungen auf freiwilliger Basis zählt auch ein Test auf Gestationsdiabetes.
Bei einer unauffälligen Schwangerschaft sind alle Tests bis auf bestimmte Urinuntersuchungen, Bluttests und Ultraschall-Screenings auch von einer Hebamme durchführbar.

➤ Besondere Betreuung bei Risikoschwangerschaften
Risikoschwangerschaften erfordern engmaschigere Kontrollen sowie zusätzliche Untersuchungen, die ebenfalls von den Krankenkassen übernommen werden können. Darunter fallen beispielswiese weitere Ultraschall-Untersuchungen und begründete Maßnahmen der pränatalen Diagnostik, zum Beispiel auch ein Bluttest auf das Down-Syndrom (PraenaTest).

➤ Das Ausstellen und Ausfüllen des Mutterpasses
Zur Erstuntersuchung erhält die Schwangere einen Mutterpass vom Arzt, der alle Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen enthält. Den Pass sollte sie zur Sicherheit immer und überall dabei haben.

IGeL in der Schwangerschaft

Die Mutterschafts-Richtlinien umfassen die wichtigsten Untersuchungen für eine ausreichende medizinische Betreuung während der Schwangerschaft. Jedoch existieren noch weitaus mehr Möglichkeiten, die Entwicklung des Kindes diagnostisch zu überwachen. Sie bilden die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen, die nur auf persönlichen Wunsch oder – wenn der Arzt zur Untersuchung rät – nach persönlicher Entscheidung der Patientin durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Nackenfaltenmessung
- Toxoplasmose-Test
- Fruchtwasseruntersuchung
- Chorionzottenbiopsie

Auch die Tests auf Streptokokken-B und Zytomegalie sind derzeit noch offiziell IGe-Leistung. Einige Krankenkassen zahlen die Tests auf die gefährlichen Bakterien und Viren aber auch.
Das Problem bei den IGeL: Bei vielen gibt es keinen wissenschaftlichen Nachweis über ihren Nutzen. Oder aber dem Nutzen steht ein ebenso hohes Risiko für Mutter und Kind gegenüber. Daher muss die Patientin umfassend zu allen Pros und Kontras der Untersuchung informiert werden und schließlich einen Vertrag unterschreiben. Alle IGeL sind Selbstzahlerleistungen, werden also im Regelfall nicht von der Kasse übernommen – es sei denn, die Schwangere hat eine private Zusatzversicherung, die für die eine oder andere Pränatale Diagnostik aufkommt.
Tipp: Im Download-Bereich der Bundesärztekammer finden Sie einen IGeL-Ratgeber mit Checkliste als Entscheidungshilfe.

Bildquelle: Thinkstock

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