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Stillen und abpumpen während der Arbeitszeit

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Die Rückkehr in den Job steht bevor – Sie möchten aber Ihr Baby gerne weiter stillen? Das ist zwar anstrengend, aber durchaus machbar. Mit unseren Tipps klappt’s!

Stillen und Arbeiten

Wenn der Wiedereinstieg in den Job ansteht, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie jetzt abstillen müssen. Mit ein bisschen Vorbereitung, gutem Willen und etwas Verständnis Seiten Ihres Chefs und Ihrer Kollegen funktioniert es meist problemlos, die Stillbeziehung aufrecht zu halten und Ihr Kind weiterhin mit Ihrer Milch zu versorgen. Wenn Sie nahe am Arbeitsplatz wohnen und jemanden haben, der Ihnen das Kind in die Arbeit bringt, dürfen Sie sogar dort stillen: Sie haben ein Recht auf eine Stunde Stillpause während Ihrer Arbeitszeit. In den meisten Fällen ist aber eine tragbare Milchpumpe die beste Lösung.

Abpumpen im Job – Planung ist alles!

➤ Beginnen Sie nicht erst kurz vor der Rückkehr in den Job mit dem Abpumpen. Gut Ding will Weile haben – so auch beim Abpumpen. Denn nicht immer funktioniert das Abpumpen auf Anhieb wie gewünscht. Und auch Ihr Baby muss sich erst daran gewöhnen, dass es Mamas gute Milch jetzt nicht mehr aus der Brust sondern aus dem Fläschchen gibt.
Sprechen Sie mit Ihrem Chef über Stillpausen und einen geeigneten Raum, in dem Sie Ihre Ruhe haben.
➤ Denken Sie an eine Kühlmöglichkeit. Wenn Sie Ihre Milch in einem öffentlich zugänglichen Kühlschrank aufbewahren, lagern Sie Ihre Milch so, dass sie nicht auf den ersten Blick als Muttermilch zu erkennen ist. Schlicht und einfach weil Muttermilch neben der Kaffeesahne und dem Salat fürs Mittagessen nicht jedermanns Sache ist... Die kleinen Milchgefäße können Sie zum Beispiel in einer undurchsichtigen Tupperbox aufbewahren. Wenn kein Kühlschrank zur Verfügung steht, tut es auch eine kleine Kühltasche mit Kühl-Akkus.

➤ Ihr Chef oder Ihre Kollegen sind noch skeptisch? Versuchen Sie’s mal mit diesem Argument: Gestillte Kinder sind seltener krank!
➤ Sprechen Sie am besten offen darüber, dass Sie abpumpen und warum Sie abpumpen. Wenn Ihre Kollegen Bescheid wissen, unterstützen sie Sie garantiert bei Ihrem neuen "Nebenjob".
➤ Sie selbst sind noch skeptisch, ob Sie sich den Mehraufwand zumuten wollen? Dann machen Sie sich die vielen Gründe, die fürs Stillen sprechen, nochmals bewusst!

Ihr gutes Recht: Stillpausenregelung

Egal ob Sie stillen oder abpumpen: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Auf die Toilette trifft das definitiv nicht zu, falls Ihr Chef diesen Vorschlag äußern sollte.

Das Gesetz (Paragraph 7 des Mutterschutzgesetzes) erlaubt Ihnen mindestens eine Stunde Stillpause – und zwar WÄHREND Ihrer Arbeitszeit. Ob Sie die aufteilen und sich für zwei Mal eine halbe Stunde zurückziehen oder eine Stunde früher nach Hause gehen, das bleibt Ihnen überlassen. Die Stillzeiten müssen Sie nicht vor- oder nacharbeiten.

Bildquelle: iStock

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